Fit für das Internetshoppen?

Ein Bild mit einem Computer.

29.01.2004

CDs per Mausklick bestellt und bereits bezahlt – aber sie werden nicht geliefert? Ob Konsumenten für das Shoppen im Web fit sind, können Sie nun spielerisch im Web testen.

"Damit Konsumenten mehr Sicherheit beim Online-Shoppen bekommen, bietet die AK als neues AK-Plus-Service den Internetshopping-Trainer an", sagt AK-Konsumentenschützer Harald Glatz.

"Die AK baut ständig ihre Konsumentenschutzleistungen aus – als neues AK-Plus-Service gibt es jetzt im Internet den Internetshopping-Trainer", so Glatz. Konsumenten können spielerisch frei erfundene Onlineshops ausprobieren und bewerten, ob sie seriös sind. Die AK hat ideale und tückische Angebotsseiten gestaltet, wo es einige Fallen gibt, über die Konsumenten auch bei tatsächlichen Onlinegeschäften stolpern könnten. "Am Ende der Shoppingtour erfahren User, was sie richtig oder falsch gemacht haben und was sie beim nächsten Einkauf besser machen könnten", erklärt Glatz.

So können Verbraucher spielerisch bei einer Auktion mitbieten, ein Produkt im Versandhandel bestellen, eine Reise buchen, eine Überweisung per Mausklick durchführen, eine Online-Dienstleistung anwenden, wie z. B. einen Film runterladen, oder an einem Gewinnspiel teilnehmen. Konsumenten werden dann informiert, wo Fallen sind und wie sie ihnen ausweichen können.

Tipps der AK-Konsumentenschützer – so erkennen Sie einen seriösen Web-Anbieter:

– Achten Sie, ob der Anbieter eine Adresse hat (Firmenname, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer, Firmenbuchnummer). Das ist vor allem für Reklamationen wichtig.

– Schauen Sie, ob das Angebot genau beschrieben ist und ob zusätzlich zum Preis alle Zusatzkosten angeführt sind, wie etwa für den Versand, und ob technisch sichere Zahlungsformen angeboten werden (keine Vorauszahlung).

– Verwendet der Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen? Dann müssen sie leicht zu finden, online abrufbar und zum Ausdrucken sein.

– Bestellungen müssen vom Anbieter nochmals per E-Mail bestätigt werden – eine fixe Lieferfrist sollte vereinbart sein.

– Auf der Website muss auf ein siebentägiges, kostenloses Rücktrittsrecht vom Onlinevertrag hingewiesen sein (Achtung: es gibt Ausnahmefälle. Fragen Sie im Zweifelsfall die AK-Konsumentenschützer).

– Der Anbieter veröffentlicht seine Grundsätze zum Datenschutz.

– Ideal: Der Onlineshop wurde geprüft und hat das von der AK mitunterstützte E-Commerce-Gütezeichen "Euro-Label".

Weiterempfehlen Drucken Quelle: AK, sk/cal
Links: www.arbeiterkammer.at

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