Verpfuschter Urlaub

Symbolbild:Kein Traumstarnd

Wenn die an sich schönste Zeit des Jahres aus einem miesen Hotelzimmer sowie dem Blick auf eine Mistgrube besteht und die Strandnähe nur durch einen Kilometer langen Fußmarsch zu ersetzen ist, dann haben sie sicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Konsumenten sollten sich bei einem verpatzten Urlaub nicht bloß ärgern, sondern ihre Rechte aktiv wahrnehmen. Für eine erfolgreiche Reisereklamation ist es aber notwendig, die aufgetretenen Probleme genau zu dokumentieren. Sichern Sie Beweise!

Wenn die Leistungen am Urlaubsort nicht dem Katalog entsprechen, sollten Sie gleich vor Ort den Reiseveranstalter darauf hinweisen und eine Verbesserung des Mangels verlangen. Gelingt das nicht, ist es wichtig, Beweise zu sammeln, und zwar durch Notizen, Fotos, Videos oder Augenzeugen, die im Ernstfall die Missstände bestätigen. Sie sollten auch eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung verlangen, aus der hervorgeht, dass man die Mängel gemeldet hat.

Machen Sie Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadenersatz möglichst rasch geltend. Am besten, gleich nach Ihrer Rückkehr. Reklamieren Sie aber unbedingt schriftlich und achten Sie darauf, dass alle von Ihnen angeführten Kritikpunkte detailliert festgehalten werden.

Fordern Sie für die Mängel eine Reisepreisminderung in bar. Einen Gutschein brauchen Sie nicht zu akzeptieren, denn dann wären Sie gezwungen, wieder beim gleichen Anbieter zu buchen. Um sich einen Überblick über die häufigsten Mängel zu verschaffen und wie viel dafür verlangt werden kann, werfen Sie einen Blick auf die so genannte "Frankfurter Liste“. Sie ist zwar nicht verbindlich, die angeführten Preisminderungssätze bieten jedoch einen Richtwert. Außerdem ist die Frankfurter Liste nur auf Pauschalreisen anzuwenden.

Bei einem Verschulden des Reiseveranstalters am verpatzten Urlaub steht Ihnen neben der Preisminderung auch Schadenersatz zu, z.B. für einen finanziellen Schaden, den Sie im Urlaub erleiden, oder für entgangene Urlaubsfreuden. Ist das Entschädigungsangebot unangemessen, können Sie sich beispielsweise an die Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer wenden.

Weiterempfehlen Drucken Quelle: ak/hma

6 Kommentar(e)

quicksilver schrieb vor 576 Tag(en) 6 Stunde(n) 46 Minute(n)

verpfuschter urlaub

ein test um zu wissen, wann es sinn hat sich zu beschweren und wann nicht. (ich kam nur auf 7 richtige :-)

http://kurier.at/interaktiv/quiz/2016684.php?start

hat man grund, dann kann man sich wenden an:

http://www.bmwfj.gv.at/TOURISMUS/TOURISMUSSERVICE/Seiten/default.aspx

hier gibt es informationen über die neuesten eu-richtlinen für fahr- fluggast rechte:

http://ec.europa.eu/news/transport/100708_de.htm

Hillibabs schrieb vor 576 Tag(en) 3 Stunde(n) 59 Minute(n)

katalogdeutsch

habe heute in der krone gelesen, daß
man bei reiseangebote auch zwischen den
zeilen lesen soll und nicht alles der Realität entspricht, wie es
dargestellt wird.
"katalogdeutsch" ein herrlicher ausdruck!

krista schrieb vor 576 Tag(en) 1 Stunde(n) 34 Minute(n)

zwischen den Zeilen

Eigentlich dachte ich, dass das "zwischen den Zeilen“ lesen ohnehin schon jedem älteren, erfahrenen Menschen, bekannt ist.
(Ist ähnlich bei Arbeitszeugnisse).
Vielleicht hilft er doch noch einigen, dieser Link
http://www.stern.de/reise/service/uebersetzungshilfe-verstehen-sie-katalogdeutsch-1572185.html

Könnte aus meinem Erfahrungsschatz auch plaudern, da aber immer Quellen angegeben werden müssen und "Quelle Krista“ sicher nicht so gut kommt, siehe obiger Link.
Für Unerfahrene PC Benutzer, ACHTUNG! es sind 22 Seiten.

quicksilver schrieb vor 576 Tag(en) 0 Minute(n)

die quelle krista

sprudelt doch ohnehin :-))))

ich habe eigentlich noch nie schlechte erfahrungen gemacht im urlaub, allerdings muß es nicht immer der billigste veranstalter sein.

Fliegenderteppich schrieb vor 575 Tag(en) 20 Stunde(n) 46 Minute(n)

Urlaub

Nachdem ich schon jahrelang diese Publizierungen verfolge - in Zeitungen, Fernsehen usw., muss ich sagen dass das meiner Meinung nach zu oft auch mit dem Wunsch nach moeglichst niedrigen Ausgaben zusammenhaengt.
Das Krasseste, das mir untergekommen ist war eine Fernsehsendung im deutschen Fernsehen mit Beschwerden von Urlaubern, die voellig kostenlos in der Tuerkei Urlaub machten (Jaenner- Februar, Flug, Unterbringung und Halbpension) und sich bitter beschwerten, dass sie eingeladen wurden, einige Geschaefte zu besuchen. Wohlgemerkt: kein Kaufzwang, nur ein Vorbeilotsen bei Geschaeften mit der Hoffnung... Und da frage ich mich, wie arrogant kann jemand sein.
Nachdem ich nun seit wenigen Jahren selber ein kleines Hotel leite, wo ich mir wirklich Muehe gebe, das Preis- Leistungsverhaeltnis zu beachten, kann ich nur sagen, auch solche Unternehmer erleben oft ihr blaues Wunder. Bei niedrigsten Preisen werden noch Rabatte verlangt und dafuer soll das Angebot immer ausgeweitet werden. Man hat oft das Gefuehl, manche Menschen kommen schon mit dem Notizblock fuer Beschwerden an und hoffen dann auf ein "Koerberlgeld"
Ich bin sehr froh, dass man bei meinen Angaben nicht "zwischen den Zeilen lesen muss" und sich meine Gaeste meist freudig ueberrascht gezeigt haben. Aber natuerlich ist eine "ruhige Lage" nicht mitten im Geschehen.

Herzogenburg schrieb vor 474 Tag(en) 1 Stunde(n) 34 Minute(n)

Urlaubsflops

Um sicher zu gehen, gebe ich den Hotelnamen bei Google ein und lese die Bewertungen der Gäste. Das ist sehr aufschlussreich und informativ. Auch ein virtueller Rundgang durch die Anlage ist interessant.

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