Reisebeschwerden 2010

Halbzeit in der Urlaubssaison. Viele haben e ihn schon hinter sich manche noch vor sich – den Urlaub, eigentlich die schönste Zeit des Jahres? Doch nicht immer läuft alles nach Wunsch. Heuer gibt es allerdings relativ viele Beschwerden. Die Arbeiterkammer sammelt sie und hat schon einen ersten Erfahrungsbericht zusammengestellt, so zusagen die Hitparade der Urlaubsmängel. Die größten Aufreger 2010: die Unterbringung – schmutzige Hotels, verschimmelte oder schlecht gereinigte Zimmer, die Vulkanasche oder die Ölpest vor den Badestränden Ägyptens sorgten heuer für Unmut.
Fast jeder vierte Urlauber ärgerte sich heuer über die
Unterbringung. Waren es im Vorjahr 45 Beschwerden, gab es heuer
dazu 55. Die Urlauber klagten vor allem über die schlechte
Unterkunft, etwa abgewohnte, schmutzige Hotels und Zimmer, Schimmel
im Zimmer und/oder im Bad oder schlechte Zimmerreinigung. Hie und
da fiel die Klimaanlage aus oder fehlten zugesagte Fernseher oder
Wellnessbereiche. Auch Lärm oder eine schlechte Verpflegung gaben
Anlass für Kritik.
Fragen zum Storno waren heuer ein zentrales Thema: Wegen der Ölpest
im Roten Meer war ein gutes Drittel verunsichert und versuchte eine
kostenlose Stornierung abzuklären. Der Rest entfiel auf Anfragen
zur Höhe der Stornogebühren. Probleme rund um den Preis haben
dieses Jahr mehr Anfragen ausgelöst. Stichwort: nachträgliche
Preiserhöhungen auf Grund von Wechselkursschwankungen, vor allem
zum Dollar. Das führte teilweise zu saftigen Preiserhöhungen
– bis zu acht Prozent.
Wenn ihnen die schönste Zeit des Jahres schon soviel Ärger bereitet
und damit den Erholungswert der Ferien vermindert hat, dann lassen
Sie sich wenigstens finanziell entschädigen. Was ist da zu
tun?
* Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem
eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.
* Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit
Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.
Orientierung bietet die Frankfurter Tabelle.
* Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich.
Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter
verschuldete Mängel.
* Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort.
Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben –
Fotos, Zeugen, Videos.
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Quelle: ak/hma
2 Kommentar(e)
rusalka schrieb vor 554 Tag(en) 23 Stunde(n) 43 Minute(n)
mich wundert,
dass bei der vielzahl von reiseveranstaltern es vorkommt, dass
man in schlechten zimmern untergebracht wird, das essen nicht in
ordnung ist oder die qualität der urlaubsdestination sonstwie zu
klagen anlass gibt.
bisher hatte ich, ausser in london, aber es ist ja allgemein
bekannt, dass dort die unterbringung in den hotels meist
spartanisch, um nicht zu sagen mieserabel ist, noch nie anlass zu
wirklicher klage.
bei billigangeboten muss man abstriche machen.
für einen spottpreis, inkl. flug kann man kein 5*****hotel
verlangen. wird es mit der sauberkeit nicht allzu ernst genommen,
wirkt ein kleines trinkgeld dem zimmermädchen zugesteckt,
wunder.
auch in zeichensprache, versteht man die landessprache nicht.












despina schrieb vor 555 Tag(en) 8 Stunde(n) 1 Minute(n)
Mir ist das auch passiert....
Bereits vor 10 Jahren buchte ich mit einer Freundin 2 Einzelzimmer all inclusive in der Türkei. Wir sind nicht heikel, aber damals war es schon teilweise unzumutbar.
Ich kann nur bestätigen - Fotografieren, eine Art Protokoll über alle Unzulänglichkeiten erstellen und von der örtlichen Reiseleitung unterschreiben lassen. Die Dama hatte sich anfangs gesträubt, aber da wir nicht die Einzigen in der Gruppe waren, die beträchtliche Beschwerden vorbrachten, blieb ihr nichts anderes übrig. Da ich rechtsschutzversichert bin, habe ich vorerst einmal den Veranstalter persönlich in Wien aufgesucht, dort wies man mir elegant die Tür mit der Bemerkung, da beißen S' auf Granit, wir zahlen nichts. Ich habe am gleichen Tag noch alle Unterlagen samt Fotos zum Anwalt gebracht und habe prompt nach 3 Wochen den halben Gesamtreisepreis von uns beiden am Konto gehabt - und das ganz OHNE Gericht und Klage, der Veranstalter wollte sich, da damals noch neu in Wien, nicht sein Image anpatzen.
Man muß sich nur rühren und wissen was zu tun ist, einen Erfolg gibt's meistens damit !