Alarmanlage & Sicherheitstür: Förderungen

Sicherheitsförderungen

Die Anschaffung einer zertifizierten, einbruchshemmenden Tür oder einer Alarmanlage wird in vielen Bundesländern gefördert. Wir bieten einen Überblick über die Voraussetzungen und die Höhe der Förderungen in Österreich.

Achtung: Nicht jede Sicherheitstür ist sicher
Der Begriff "Sicherheitstür“ darf von jedem Hersteller ohne Nachweis von Qualitätskriterien verwendet werden. Legen Sie sich daher am besten eine zertifizierte, "einbruchshemmende“ Tür der Widerstandsklasse 3 zu. Auch sie kann von einem Einbrecher-Profi aufgebrochen werden, leistet aber weit länger Widerstand als eine herkömmliche Tür.

Förderungen in Ihrem Bundesland

Burgenland
Im jüngsten Bundesland Österreichs werden sowohl Alarmanlagen als auch Sicherheitstüren gefördert. Für Erstere bekommen Sie 30% der Kosten – max. EUR 1.000 – ersetzt, wenn die Anlage der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 entspricht. Der Einbau einer Sicherheitstür (Widerstandsklasse mind. 2) bei einer Wohnung wird ebenfalls mit 30% und max. EUR 1.000 gefördert.
www.burgenland.at

Kärnten
In Kärnten hätten Sie für eine Alarmanlagen-Förderung schnell sein müssen: Diese war von 15.1.2010 bis 31.3.2010 befristet.

Niederösterreich
Als NiederösterreicherIn bekommen Sie bis Ende 2010 einen Zuschuss in der Höhe von 30% der Investitionskosten…
• beim Einbau einer Sicherheitstür mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 (Wohnung im Mehrfamilienhaus; max. EUR 1.000)
• bei Sicherheitstüren und Sicherheitsfenster in einem Haus (bis zu EUR 4.000)
• beim Einbau einer Alarmanlage (max. EUR 1.000)
www.noe.gv.at

Oberösterreich
In Oberösterreich wird der Einbau einer Alarmanlage abhängig von dem Jahreshaushaltseinkommen gefördert. 30% der Investitionskosten, maximal aber EUR 1.000, bekommen Sie mit der Förderung zurück. Die Alarmanlage muss der ÖNORM EN 50130 oder EN 50131 entsprechen.
www.land-oberoesterreich.gv.at

Salzburg

Um 30% günstiger wird es für Steirer und Steirerinnen, die sich
• eine Sicherheitstür (Widerstandsklasse mind. 2; max. EUR 1.000)
• Sicherheitsfenster (Widerstandsklasse 2, nur wenn schon eine Sicherheitstür vorhanden ist; max. EUR 1.000)
• eine Alarmanlage (nach VSÖ- oder VDS-Richtlinie bzw. EN 50130 oder EN 50131; max. EUR 1.000)
• eine Anlage zur Videoüberwachung in Verbindung mit einer Alarmanlage (max. EUR 1.500)
zulegen. Achtung: Insgesamt, also bei mehreren Anschaffungen, können Sie maximal EUR 2.000 bekommen. Die Aktion läuft bis Ende 2010.
www.verwaltung.steiermark.at

Tirol
Auch in Tirol geht man, wie in Salzburg, als Privatperson bei der Förderung von Sicherheitsmaßnahmen leer aus.

Vorarlberg

In Vorarlberg müssen Sie selbst die vollen Kosten für die Installation einer Alarmanlage bzw. den Einbau einer Sicherheitstür tragen.

Wien
In Wien wird der nachträgliche Einbau einer einbruchshemmenden Eingangstür sowohl für Wohnungen als auch für Häuser gefördert. Unter den Voraussetzungen, dass es sich bei dem Haus/der Wohnung um einen Wiener Hauptwohnsitz handelt und die Eingangstüre der Widerstandsklasse 3 entspricht, bekommen Sie 20% der Kosten ersetzt (bis zu EUR 400 je Türflügel). Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2010 gestellt werden.
www.wien.gv.at

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