Wenn Reisen nach der Buchung teurer werden

Symbolbild für Reiseaktivitäten

Wer hat das nicht schon selbst erlebt, da bucht man eine Reise, vielleicht auch relativ günstig, freut sich auf den Urlaub und dann kommt Post vom Reiseveranstalter:"Wegen veränderter höherer Wechselkurse müssen wir ihnen mitteilen, dass sich der Reisepreis erhöht“. Das ist ein beliebtes Spiel mit den Wechselkursen, die allerdings immer nur dann herangezogen werden, wenn sie steigen. Veränderungen zugunsten des Buchers, mit Ermäßigung des Reisepreises findet man ganz selten. Eines sei gleich gesagt. Preisänderungen sind nur in engem Rahmen gesetzlich möglich. Kommt man dahinter, dass sie zu hoch oder rechtlich nicht gedeckt sind, ist eine Reklamation möglich.

Wann sind nachträgliche Preisänderungen überhaupt zulässig?

Preiserhöhungen sind nur bei Kostensteigerungen zulässig, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat, z.B. Benzinpreis, Flughafengebühr, Wechselkurse.

Die Preisänderungen sind nur dann wirksam, wenn sie genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten und unter denselben Bedingungen auch eine Preissenkung weitergegeben wird.

Wenn die Reise innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, ist eine Preiserhöhung nicht zulässig, außer es wurde eine Sondervereinbarung getroffen.

Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig.

Ganz wichtig ist für den Konsumenten: Erhöht der Reiseveranstalter den Reisepreis um mehr als 10 Prozent, hat er das Recht, vom Vertrag kostenlos zurückzutreten.

Weiterempfehlen Drucken Quelle: ak/hma

0 Kommentar(e)

Login

Klub

A1 Button