Mindestsicherung tritt am 1. September in Kraft

Symbolbild für Formularausfüllen

Am 1. September tritt die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Kraft - allerdings nicht in allen Bundesländern, sondern vorläufig nur in Wien, Niederösterreich und in Salzburg. Diese ersetzt die Sozialhilfe. Die Mindestsicherung soll jeder Einzelperson mindestens 744 Euro pro Monat garantieren. Für Paare sind es 1.116 Euro. Für jedes Kind kommen in Wien noch 134 Euro hinzu, dazu kann noch eine Mietbeihilfe kommen

Anspruch auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus Eigenem finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind". Das sind neben Österreichern auch EU-Bürger, EWR-Bürger, wenn sie in Österreich als Arbeitnehmer tätig sind und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben.

Die Bezieher der Mindestsicherung sind krankenversichert und erhalten eine E-Card. Bisher waren sie auf die "Krankenhilfe" im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen, nun können sie auf die deutlich unkomplizierter verfügbaren Leistungen der jeweiligen Gebietskrankenkasse zurückgreifen.

Wer schon jetzt Sozialhilfe bezieht, braucht künftig nichts zu ändern - es wird automatisch auf die Mindestsicherung umgestellt. Wer neu um eine Mindestsicherung ansuchen will, kann sich an eines der zehn Sozialzentren der Stadt wenden oder an eine der elf AMS-Geschäftsstellen. Es wird über jeden Antrag einzeln entschieden.

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