Mindestsicherung tritt am 1. September in Kraft

Am 1. September tritt die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Kraft - allerdings nicht in allen Bundesländern, sondern vorläufig nur in Wien, Niederösterreich und in Salzburg. Diese ersetzt die Sozialhilfe. Die Mindestsicherung soll jeder Einzelperson mindestens 744 Euro pro Monat garantieren. Für Paare sind es 1.116 Euro. Für jedes Kind kommen in Wien noch 134 Euro hinzu, dazu kann noch eine Mietbeihilfe kommen
Anspruch auf die Mindestsicherung haben alle Personen, die
Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus
Eigenem finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt
im Inland berechtigt sind". Das sind neben Österreichern auch
EU-Bürger, EWR-Bürger, wenn sie in Österreich als Arbeitnehmer
tätig sind und Drittstaatsangehörige, wenn sie mehr als fünf Jahre
in Österreich gelebt und gearbeitet haben.
Die Bezieher der Mindestsicherung sind krankenversichert und
erhalten eine E-Card. Bisher waren sie auf die "Krankenhilfe" im
Rahmen der Sozialhilfe angewiesen, nun können sie auf die deutlich
unkomplizierter verfügbaren Leistungen der jeweiligen
Gebietskrankenkasse zurückgreifen.
Wer schon jetzt Sozialhilfe bezieht, braucht künftig nichts zu
ändern - es wird automatisch auf die Mindestsicherung umgestellt.
Wer neu um eine Mindestsicherung ansuchen will, kann sich an eines
der zehn Sozialzentren der Stadt wenden oder an eine der elf
AMS-Geschäftsstellen. Es wird über jeden Antrag einzeln
entschieden.
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Quelle: lk/hma











