In guter Verfassung – 90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz

Verfassungsgeschichte und -entwicklung ist alles andere als eine abstrakte und juristische Angelegenheit. Dies wird die zum 90-jährigen "Verfassungsjubiläum“ vorbereitete Ausstellung des Bundeskanzleramts und des Österreichischen Staatsarchivs unter Beweis stellen: Die Ausstellung wird einige Eckpunkte der Entwicklung der letzten 90 Jahre aufzeigen und die Besucherin/den Besucher anhand von (Original-)Dokumenten, Arbeitsmaterial, Bildern, Objekten etc. informieren, die auch den Hintergrund der Verfassung verständlich machen.
Das Bundeskanzleramt und das Österreichische Staatsarchiv
laden ein zur Ausstellung "In guter Verfassung – 90 Jahre
Bundes-Verfassungsgesetz 1920-2010“, im Palais Porcia,
Herrengasse 23, 1010 Wien. Die Ausstellung ist von 4. Oktober bis
12. November 2010 (ausgenommen 1. November), Montag bis Freitag von
10 bis 16 Uhr, zu sehen, der Eintritt ist frei!
Verfassungsreformen waren in der österreichischen Geschichte nicht
selten, man denke etwa an die Folgen der Revolution 1848 für das
Staatswesen. Die Gründerväter des republikanischen Österreich (es
waren damals nur Männer) konnten in mancher Beziehung auf
Vorbildern der Monarchie aufbauen, doch entstand mit dem neuen
Staat 1918/19 etwas qualitativ Neues.
Am 30. Oktober 1918 fasste die Provisorische Nationalversammlung
den Beschluss über die grundlegenden Einrichtungen der
Staatsgewalt, der den Weg zur Republik vorbereitete, die am 12.
November ausgerufen wurde. Verschiedene Entwürfe wurden diskutiert,
man analysierte Vorbilder in anderen Staaten (Schweiz, USA), bis es
am 1. Oktober 1920 zum Beschluss des Bundes-Verfassungsgesetzes
kam. Es war ein Kompromiss der beiden stärksten Parteien, den
Sozialdemokraten, die sich weithin in der Sache und den
Christlichsozialen, die sich in der Form durchsetzten. Jedoch
blieben auch Fragen offen in der Verfassung.
In der Ersten Republik (1918-1938) wurden mehrere Ergänzungen
vorgenommen, wobei die Reform 1929 die wesentlichste Änderung
darstellt: dem Bundespräsidenten wurde die Ernennung der Regierung
übertragen, er erhielt das Recht, den Nationalrat aufzulösen und
unter Kontrolle des Parlaments Notverordnungen zu erlassen. Diese
Fassung des B-VG ist im Kern noch heute gültig, nachdem sie 1933
durch den Ständestaat außer Kraft gesetzt war und die
Selbständigkeit Österreichs mit dem "Anschluss“ 1938 an das
nationalsozialistische Deutsche Reich verschwand. Nach der
Wiedererrichtung der Republik Österreich am 27. April 1945 setzte
man das BVG in der Fassung 1929 (mit allen Änderungen bis 1933)
wieder in Kraft. Seither kam und kommt es immer wieder zu weiteren
Änderungen der Bundesverfassung, ist diese doch ein lebendiger
Faktor im Staatsleben dieses Landes.
Verfassungsgeschichte und -entwicklung ist alles andere als eine
abstrakte und juristische Angelegenheit. Dies wird die zum
90-jährigen "Verfassungsjubiläum“ vorbereitete Ausstellung
des Bundeskanzleramts und des Österreichischen Staatsarchivs unter
Beweis stellen: Die Ausstellung wird einige Eckpunkte der
Entwicklung der letzten 90 Jahre aufzeigen und die Besucherin/den
Besucher anhand von (Original-)Dokumenten, Arbeitsmaterial,
Bildern, Objekten etc. informieren, die auch den Hintergrund der
Verfassung verständlich machen.
Darüber hinaus bietet die Verfassungsausstellung in Kooperation mit
der Demokratiewerkstatt des Parlaments Workshops an. Die Workshops
finden etwa eine Stunde lang im Aktionsraum E74 statt. Vor einer
Kulisse des Nationalrats werden unter Anleitung eines pädagogischen
Teams die Eindrücke aus der Ausstellung aufgearbeitet und vertieft.
Dabei entstehen Filmclips und Zeitungsartikel, die einzelnen
Artikel werden zu einer Ausstellungszeitung zusammengefasst, die
Clips später im Web veröffentlicht. Factsheets, die die wichtigsten
Fakten noch einmal zusammenfassen, dienen als Reminder und
Hilfestellung für die Erarbeitung der Medienbeiträge. Diese
Vermittlungsmethode wirkt sich positiv auf die Nachhaltigkeit aus
und ist für alle BesucherInnengruppen geeignet.
Die Ausstellung ist in ihrer Konzeption und Präsentation
insbesondere auf Schüler etwa ab 13/14 Jahren zugeschnitten. Die
Workshops sind in besonderer Weise für diese Zielgruppe
konzipiert.
Das Bundeskanzleramt und das Staatsarchiv sind daher in besonderer
Weise daran interessiert, dass möglichst viele Schülerinnen und
Schüler und Lehrlinge die Ausstellung sehen und sich mit ihr
auseinandersetzen. Ein Besuch ohne Führung und Betreuung ist
jederzeit während der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung möglich.
Empfohlen wird aber ein Besuch mit anschließendem Workshop, zu dem
eine Anmeldung erforderlich ist. Der Besuch und der Workshop sind
mit keinen Kosten verbunden.
Sechs Workshops pro Tag finden im Ausstellungszeitraum jeweils
Dienstag und Donnerstag zu jeder vollen Stunde statt und sind
auf max. 25 Personen beschränkt. Der erste Workshop kann auf Wunsch
bereits um 8 Uhr beginnen, der letzte Workshop startet um
15 Uhr (bzw. 13 Uhr, wenn früher begonnen wurde).
Eine Anmeldung ist per Mail unter susanne.buerger@bka.gv.at
oder telefonisch unter (01) 53115/2356 erforderlich.
Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2010.
www.bka.at
www.oesta.gv.at
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Quelle: bka/hma
Download:
Einladung_zur_Verfassungsausstellung_mit_Workshops.pdf (117,20kB)











