In guter Verfassung – 90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz

Das Palais Porcia in Wien

Verfassungsgeschichte und -entwicklung ist alles andere als eine abstrakte und juristische Angelegenheit. Dies wird die zum 90-jährigen "Verfassungsjubiläum“ vorbereitete Ausstellung des Bundeskanzleramts und des Österreichischen Staatsarchivs unter Beweis stellen: Die Ausstellung wird einige Eckpunkte der Entwicklung der letzten 90 Jahre aufzeigen und die Besucherin/den Besucher anhand von (Original-)Dokumenten, Arbeitsmaterial, Bildern, Objekten etc. informieren, die auch den Hintergrund der Verfassung verständlich machen.

Das Bundeskanzleramt und das Österreichische Staatsarchiv laden ein zur Ausstellung "In guter Verfassung – 90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz 1920-2010“, im Palais Porcia, Herrengasse 23, 1010 Wien. Die Ausstellung ist von 4. Oktober bis 12. November 2010 (ausgenommen 1. November), Montag bis Freitag von 10 bis 16 Uhr, zu sehen, der Eintritt ist frei!

Verfassungsreformen waren in der österreichischen Geschichte nicht selten, man denke etwa an die Folgen der Revolution 1848 für das Staatswesen. Die Gründerväter des republikanischen Österreich (es waren damals nur Männer) konnten in mancher Beziehung auf Vorbildern der Monarchie aufbauen, doch entstand mit dem neuen Staat 1918/19 etwas qualitativ Neues.

Am 30. Oktober 1918 fasste die Provisorische Nationalversammlung den Beschluss über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt, der den Weg zur Republik vorbereitete, die am 12. November ausgerufen wurde. Verschiedene Entwürfe wurden diskutiert, man analysierte Vorbilder in anderen Staaten (Schweiz, USA), bis es am 1. Oktober 1920 zum Beschluss des Bundes-Verfassungsgesetzes kam. Es war ein Kompromiss der beiden stärksten Parteien, den Sozialdemokraten, die sich weithin in der Sache und den Christlichsozialen, die sich in der Form durchsetzten. Jedoch blieben auch Fragen offen in der Verfassung.

In der Ersten Republik (1918-1938) wurden mehrere Ergänzungen vorgenommen, wobei die Reform 1929 die wesentlichste Änderung darstellt: dem Bundespräsidenten wurde die Ernennung der Regierung übertragen, er erhielt das Recht, den Nationalrat aufzulösen und unter Kontrolle des Parlaments Notverordnungen zu erlassen. Diese Fassung des B-VG ist im Kern noch heute gültig, nachdem sie 1933 durch den Ständestaat außer Kraft gesetzt war und die Selbständigkeit Österreichs mit dem "Anschluss“ 1938 an das nationalsozialistische Deutsche Reich verschwand. Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich am 27. April 1945 setzte man das BVG in der Fassung 1929 (mit allen Änderungen bis 1933) wieder in Kraft. Seither kam und kommt es immer wieder zu weiteren Änderungen der Bundesverfassung, ist diese doch ein lebendiger Faktor im Staatsleben dieses Landes.

Verfassungsgeschichte und -entwicklung ist alles andere als eine abstrakte und juristische Angelegenheit. Dies wird die zum 90-jährigen "Verfassungsjubiläum“ vorbereitete Ausstellung des Bundeskanzleramts und des Österreichischen Staatsarchivs unter Beweis stellen: Die Ausstellung wird einige Eckpunkte der Entwicklung der letzten 90 Jahre aufzeigen und die Besucherin/den Besucher anhand von (Original-)Dokumenten, Arbeitsmaterial, Bildern, Objekten etc. informieren, die auch den Hintergrund der Verfassung verständlich machen.

Darüber hinaus bietet die Verfassungsausstellung in Kooperation mit der Demokratiewerkstatt des Parlaments Workshops an. Die Workshops finden etwa eine Stunde lang im Aktionsraum E74 statt. Vor einer Kulisse des Nationalrats werden unter Anleitung eines pädagogischen Teams die Eindrücke aus der Ausstellung aufgearbeitet und vertieft. Dabei entstehen Filmclips und Zeitungsartikel, die einzelnen Artikel werden zu einer Ausstellungszeitung zusammengefasst, die Clips später im Web veröffentlicht. Factsheets, die die wichtigsten Fakten noch einmal zusammenfassen, dienen als Reminder und Hilfestellung für die Erarbeitung der Medienbeiträge. Diese Vermittlungsmethode wirkt sich positiv auf die Nachhaltigkeit aus und ist für alle BesucherInnengruppen geeignet.

Die Ausstellung ist in ihrer Konzeption und Präsentation insbesondere auf Schüler etwa ab 13/14 Jahren zugeschnitten. Die Workshops sind in besonderer Weise für diese Zielgruppe konzipiert.

Das Bundeskanzleramt und das Staatsarchiv sind daher in besonderer Weise daran interessiert, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge die Ausstellung sehen und sich mit ihr auseinandersetzen. Ein Besuch ohne Führung und Betreuung ist jederzeit während der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung möglich. Empfohlen wird aber ein Besuch mit anschließendem Workshop, zu dem eine Anmeldung erforderlich ist. Der Besuch und der Workshop sind mit keinen Kosten verbunden.

Sechs Workshops pro Tag finden im Ausstellungszeitraum jeweils Dienstag und Donnerstag zu jeder vollen Stunde statt und sind auf max. 25 Personen beschränkt. Der erste Workshop kann auf Wunsch bereits um 8 Uhr beginnen, der letzte Workshop startet um 15 Uhr (bzw. 13 Uhr, wenn früher begonnen wurde).

Eine Anmeldung ist per Mail unter susanne.buerger@bka.gv.at
oder telefonisch unter (01) 53115/2356 erforderlich.
Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2010.

www.bka.at
www.oesta.gv.at

Weiterempfehlen Drucken Quelle: bka/hma

Download:

Einladung_zur_Verfassungsausstellung_mit_Workshops.pdf (117,20kB)

Login

Klub

A1 Button