Verpfuschter Urlaub

Wenn die an sich schönste Zeit des Jahres aus einem miesen Hotelzimmer sowie dem Blick auf eine Mistgrube besteht und die Strandnähe nur durch einen Kilometer langen Fußmarsch zu ersetzen ist, dann haben sie sicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Konsumenten sollten sich bei einem verpatzten Urlaub nicht bloß ärgern, sondern ihre Rechte aktiv wahrnehmen. Für eine erfolgreiche Reisereklamation ist es aber notwendig, die aufgetretenen Probleme genau zu dokumentieren. Sichern Sie Beweise!
Wenn die Leistungen am Urlaubsort nicht dem Katalog entsprechen,
sollten Sie gleich vor Ort den Reiseveranstalter darauf hinweisen
und eine Verbesserung des Mangels verlangen. Gelingt das nicht, ist
es wichtig, Beweise zu sammeln, und zwar durch Notizen, Fotos,
Videos oder Augenzeugen, die im Ernstfall die Missstände
bestätigen. Sie sollten auch eine schriftliche Bestätigung der
Reiseleitung verlangen, aus der hervorgeht, dass man die Mängel
gemeldet hat.
Machen Sie Ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung oder
Schadenersatz möglichst rasch geltend. Am besten, gleich nach Ihrer
Rückkehr. Reklamieren Sie aber unbedingt schriftlich und achten Sie
darauf, dass alle von Ihnen angeführten Kritikpunkte detailliert
festgehalten werden.
Fordern Sie für die Mängel eine Reisepreisminderung in bar.
Einen Gutschein brauchen Sie nicht zu akzeptieren, denn dann wären
Sie gezwungen, wieder beim gleichen Anbieter zu buchen. Um sich
einen Überblick über die häufigsten Mängel zu verschaffen und wie
viel dafür verlangt werden kann, werfen Sie einen Blick auf die so
genannte "Frankfurter Liste“. Sie ist zwar nicht
verbindlich, die angeführten Preisminderungssätze bieten jedoch
einen Richtwert. Außerdem ist die Frankfurter Liste nur auf
Pauschalreisen anzuwenden.
Bei einem Verschulden des Reiseveranstalters am verpatzten
Urlaub steht Ihnen neben der Preisminderung auch Schadenersatz zu,
z.B. für einen finanziellen Schaden, den Sie im Urlaub erleiden,
oder für entgangene Urlaubsfreuden. Ist das Entschädigungsangebot
unangemessen, können Sie sich beispielsweise an die
Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer wenden.
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Quelle: ak/hma
6 Kommentar(e)
Hillibabs schrieb vor 576 Tag(en) 10 Stunde(n) 28 Minute(n)
katalogdeutsch
habe heute in der krone gelesen, daß
man bei reiseangebote auch zwischen den
zeilen lesen soll und nicht alles der Realität entspricht, wie
es
dargestellt wird.
"katalogdeutsch" ein herrlicher ausdruck!
krista schrieb vor 576 Tag(en) 8 Stunde(n) 3 Minute(n)
zwischen den Zeilen
Eigentlich dachte ich, dass das "zwischen den Zeilen“
lesen ohnehin schon jedem älteren, erfahrenen Menschen, bekannt
ist.
(Ist ähnlich bei Arbeitszeugnisse).
Vielleicht hilft er doch noch einigen, dieser Link
http://www.stern.de/reise/service/uebersetzungshilfe-verstehen-sie-katalogdeutsch-1572185.html
Könnte aus meinem Erfahrungsschatz auch plaudern, da aber immer
Quellen angegeben werden müssen und "Quelle Krista“ sicher
nicht so gut kommt, siehe obiger Link.
Für Unerfahrene PC Benutzer, ACHTUNG! es sind 22 Seiten.
quicksilver schrieb vor 576 Tag(en) 6 Stunde(n) 29 Minute(n)
die quelle krista
sprudelt doch ohnehin :-))))
ich habe eigentlich noch nie schlechte erfahrungen gemacht im
urlaub, allerdings muß es nicht immer der billigste veranstalter
sein.
Fliegenderteppich schrieb vor 576 Tag(en) 3 Stunde(n) 15 Minute(n)
Urlaub
Nachdem ich schon jahrelang diese Publizierungen verfolge - in
Zeitungen, Fernsehen usw., muss ich sagen dass das meiner Meinung
nach zu oft auch mit dem Wunsch nach moeglichst niedrigen Ausgaben
zusammenhaengt.
Das Krasseste, das mir untergekommen ist war eine Fernsehsendung im
deutschen Fernsehen mit Beschwerden von Urlaubern, die voellig
kostenlos in der Tuerkei Urlaub machten (Jaenner- Februar, Flug,
Unterbringung und Halbpension) und sich bitter beschwerten, dass
sie eingeladen wurden, einige Geschaefte zu besuchen. Wohlgemerkt:
kein Kaufzwang, nur ein Vorbeilotsen bei Geschaeften mit der
Hoffnung... Und da frage ich mich, wie arrogant kann jemand
sein.
Nachdem ich nun seit wenigen Jahren selber ein kleines Hotel leite,
wo ich mir wirklich Muehe gebe, das Preis- Leistungsverhaeltnis zu
beachten, kann ich nur sagen, auch solche Unternehmer erleben oft
ihr blaues Wunder. Bei niedrigsten Preisen werden noch Rabatte
verlangt und dafuer soll das Angebot immer ausgeweitet werden. Man
hat oft das Gefuehl, manche Menschen kommen schon mit dem
Notizblock fuer Beschwerden an und hoffen dann auf ein
"Koerberlgeld"
Ich bin sehr froh, dass man bei meinen Angaben nicht "zwischen den
Zeilen lesen muss" und sich meine Gaeste meist freudig ueberrascht
gezeigt haben. Aber natuerlich ist eine "ruhige Lage" nicht mitten
im Geschehen.
Herzogenburg schrieb vor 474 Tag(en) 8 Stunde(n) 3 Minute(n)
Urlaubsflops
Um sicher zu gehen, gebe ich den Hotelnamen bei Google ein und lese die Bewertungen der Gäste. Das ist sehr aufschlussreich und informativ. Auch ein virtueller Rundgang durch die Anlage ist interessant.












quicksilver schrieb vor 576 Tag(en) 13 Stunde(n) 15 Minute(n)
verpfuschter urlaub
ein test um zu wissen, wann es sinn hat sich zu beschweren und wann nicht. (ich kam nur auf 7 richtige :-)
http://kurier.at/interaktiv/quiz/2016684.php?start
hat man grund, dann kann man sich wenden an:
http://www.bmwfj.gv.at/TOURISMUS/TOURISMUSSERVICE/Seiten/default.aspx
hier gibt es informationen über die neuesten eu-richtlinen für fahr- fluggast rechte:
http://ec.europa.eu/news/transport/100708_de.htm