Wenn das Telefon zur Falle wird

Kostenlose Hotline bei verbotenen Werbeanrufen
Wer hat es noch nicht erlebt: Das Telefon läutet und in der
Erwartung eines Anrufs eines Bekannten lässt man alles liegen und
stehen und eilt zum Telefon. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich
dieser Anruf als Werbeanruf eines Unternehmens herausstellt. Im
Rahmen des Internationalen "Fraud Prevention Month", dem
Internationalen Monat zur Betrugsbekämpfung
der weltweiten Verbraucherschutzbehörden, startet das
Konsumentenschutzministerium daher eine Initiative um
VerbraucherInnen auf die Risken derartiger Telefonanrufe
aufmerksam zu machen.
In diesem Rahmen werden Verbraucherinnen und Verbraucher
aufgerufen, ihre Erfahrungen mit Telefonkeilern mitzuteilen. Das
Konsumentenschutzministerium will damit die nötige Datenbasis
erlangen, die belegt, dass die von Konsumentenschutzminister Rudolf
Hundstorfer geforderte Gesetzesänderung dringend notwendig
ist.
Unter der kostenfreien Telefonhotline 0800-206 138 kann man
sich an die ExpertInnen des Konsumentenschutzministeriums wenden
(werktags von 8 bis 16 Uhr) und Erfahrungen mit unerwünschten
Werbeanrufen mitteilen. Zusätzlich gibt es im Internet unter
www.konsument.at
einen OnlineFragebogen zu diesem Thema.
Gerade PensionistInnen werden von derartigen Anrufen besonders
häufig belästigt, sind sie doch tagsüber gut zuhause erreichbar.
Der Zweck des Anrufs ist häufig ein Vertragsabschluss per
Telefon. Manchmal sind Unternehmen auch "nur" auf Ihre Daten
aus, was aber zu massiven finanziellen Schäden führen kann.
Mitunter werden hohe Beträge vom Konto behoben, wenn KonsumentInnen
die Kontonummer am Telefon angegeben haben.
Beschwerden häufen sich in der Sparte
Lottotippgemeinschaften. Unter Vorspiegelung, dass zwecks
Überweisung des Gewinns die Kontodaten benötigt werden würden, wird
versucht, den KonsumentInnen die Kontodaten zu entlocken.
Grundsätzlich sind unerbetene Anrufe verboten und es drohen
saftige Geldstrafen. Da der Anrufer aber oft unerkannt bleibt,
können Strafen nur selten verhängt werden.
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer setzt sich
daher für eine wirksamere Regelung ein, die KonsumentInnen vor
solchen Vertragsfallen schützen soll.
Das Konsumentenschutzministerium empfiehlt daher, das Gespräch mit
dem Hinweis zu beenden, dass Werbeanrufe verboten sind, sowie
keineswegs am Telefon eine Zustimmung zu erteilen und
keine Kontodaten bekanntzugeben. Sind die Kontodaten jedoch
bereits angegeben, dann ist es ratsam, regelmäßig
und sorgsam die Kontounterlagen durchzusehen. Nach dem neuen
Zahlungsdienstegesetz muss jede Buchung auf dem Kontoauszug
eindeutig zuordenbar sein. Man hat acht Wochen Zeit einem
Zahlungsvorgang bei der Bank
zu widersprechen. Eine schriftlich erteilte
Einzugsermächtigung kann jederzeit gegenüber der Bank
widerrufen werden. Unabhängig davon ist aber zu prüfen, ob
der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Bei
Zahlungsaufforderungen seitens des Unternehmens oder eines
Inkassobüros soll sich der Betroffene umgehend an eine
Verbraucherschutzorganisation wenden.
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Quelle: BMASK
Links: www.bmask.gv.at













