Wenn das Telefon zur Falle wird

Frau am Telefon

Kostenlose Hotline bei verbotenen Werbeanrufen

Wer hat es noch nicht erlebt: Das Telefon läutet und in der Erwartung eines Anrufs eines Bekannten lässt man alles liegen und stehen und eilt zum Telefon. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich dieser Anruf als Werbeanruf eines Unternehmens herausstellt. Im Rahmen des Internationalen "Fraud Prevention Month", dem Internationalen Monat zur Betrugsbekämpfung
der weltweiten Verbraucherschutzbehörden, startet das Konsumentenschutzministerium daher eine Initiative um VerbraucherInnen auf die Risken derartiger Telefonanrufe aufmerksam zu machen.

In diesem Rahmen werden Verbraucherinnen und Verbraucher aufgerufen, ihre Erfahrungen mit Telefonkeilern mitzuteilen. Das Konsumentenschutzministerium will damit die nötige Datenbasis erlangen, die belegt, dass die von Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer geforderte Gesetzesänderung dringend notwendig ist.
Unter der kostenfreien Telefonhotline 0800-206 138 kann man sich an die ExpertInnen des Konsumentenschutzministeriums wenden (werktags von 8 bis 16 Uhr) und Erfahrungen mit unerwünschten Werbeanrufen mitteilen. Zusätzlich gibt es im Internet unter www.konsument.at einen OnlineFragebogen zu diesem Thema.

Gerade PensionistInnen werden von derartigen Anrufen besonders häufig belästigt, sind sie doch tagsüber gut zuhause erreichbar. Der Zweck des Anrufs ist häufig ein Vertragsabschluss per Telefon. Manchmal sind Unternehmen auch "nur" auf Ihre Daten aus, was aber zu massiven finanziellen Schäden führen kann. Mitunter werden hohe Beträge vom Konto behoben, wenn KonsumentInnen die Kontonummer am Telefon angegeben haben.

Beschwerden häufen sich in der Sparte Lottotippgemeinschaften. Unter Vorspiegelung, dass zwecks Überweisung des Gewinns die Kontodaten benötigt werden würden, wird versucht, den KonsumentInnen die Kontodaten zu entlocken.

Grundsätzlich sind unerbetene Anrufe verboten und es drohen saftige Geldstrafen. Da der Anrufer aber oft unerkannt bleibt, können Strafen nur selten verhängt werden. Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer setzt sich daher für eine wirksamere Regelung ein, die KonsumentInnen vor solchen Vertragsfallen schützen soll.

Das Konsumentenschutzministerium empfiehlt daher, das Gespräch mit dem Hinweis zu beenden, dass Werbeanrufe verboten sind, sowie keineswegs am Telefon eine Zustimmung zu erteilen und keine Kontodaten bekanntzugeben. Sind die Kontodaten jedoch bereits angegeben, dann ist es ratsam, regelmäßig
und sorgsam die Kontounterlagen durchzusehen. Nach dem neuen Zahlungsdienstegesetz muss jede Buchung auf dem Kontoauszug eindeutig zuordenbar sein. Man hat acht Wochen Zeit einem Zahlungsvorgang bei der Bank
zu widersprechen
. Eine schriftlich erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Unabhängig davon ist aber zu prüfen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Bei Zahlungsaufforderungen seitens des Unternehmens oder eines Inkassobüros soll sich der Betroffene umgehend an eine Verbraucherschutzorganisation wenden.

Weiterempfehlen Drucken Quelle: BMASK
Links: www.bmask.gv.at

Login

Klub

A1 Button

Samariterbund