Vom Heim ins Heim

"Recht so!“ mit Tipps von Mag. Rainer Radlinger, Rechtsanwalt
Gerade wenn ältere Menschen in ein Pensionistenhaus oder
Pflegeheim übersiedeln (wollen oder müssen), stellt sich die Frage,
was mit der alten Wohnung passiert. Was ist bei Auf- oder
Weitergabe zu beachten?
Grundsätzlich ist vorab zu klären, ob die Wohnung aufgegeben und
damit an den Vermieter zurückgestellt werden soll oder ob
vielleicht das Interesse besteht, die Wohnung an Dritte
weiterzugeben. Besteht kein Interesse an einer Weitergabe, ist der
Mietvertrag schriftlich aufzukündigen, wobei nach dem jeweiligen
Mietverhältnis auf die darauf anzuwendenden Bestimmungen des
Mietrechtsgesetzes Rücksicht zu nehmen ist.
Ratsam ist weiters ein Blick in den Mietvertrag, da sich aus diesem
oftmals Verpflichtungen ergeben, die bei Auszug aus der Wohnung
bestehen. So ist nicht selten in Mietverträgen geregelt, dass vom
Mieter vorgenommene Veränderungen rückgebaut oder die Wohnung in
einen vereinbarten Zustand gebracht werden muss. Jedenfalls sollte
bei Übergabe der Wohnung an den Vermieter ein Übergabeprotokoll
angefertigt werden, um nicht im Nachhinein mit Forderungen bzw.
Mängelbehebungen konfrontiert zu werden. Darüber hinaus sind
sämtliche übrigen Vertragsverhältnisse (Strom, Gas, Wasser,
Versicherungen etc.) aufzulösen.
Besteht der Wunsch eines Dritten, die Wohnung zu übernehmen, ist zu
klären, ob dieser ein entsprechendes Eintrittsrecht besitzt. Dieses
kann sich einerseits aus dem Mietvertrag selbst ergeben,
andererseits hat der Gesetzgeber einen Personenkreis festgelegt,
der eintrittsberechtigt ist. Abgetreten werden dürfen die
Mietrechte solchermaßen an den Ehegatten oder an Verwandte in
gerader Linie sowie Geschwister bzw. Adoptivkinder, soweit die
eintrittswillige Person mindestens die letzten zwei Jahre
(Geschwister die letzten fünf Jahre) mit dem scheidenden
Hauptmieter im gemeinsamen Haushalt in der betreffenden Wohnung
gelebt hat. Liegt dieser Umstand vor, ist der Eintritt dem
Vermieter unverzüglich anzuzeigen, da auch dem Vermieter daraus
diverse Rechte entstehen. Ebenfalls sind die diversen Verträge
(Strom, Gas, Wasser, Versicherungen etc.) umzumelden.
Kontakt: Mag. Rainer Radlinger,
radlinger@kosch-partner.at
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Quelle: UG













