SK-BERATER - Konsumentenschutz

Dr. Fritz Koppe
Unser SK-Berater, der renommierte Konsumentenschützer Dr. Fritz Koppe, beantwortet Ihnen hier alle Fragen rund um den Konsumentenschutz. Denn auch der Konsumentenschutz entscheidet darüber, wie viel wir für unser Geld bekommen.
Frage an unseren Internet-Ombudsmann:
Jahresausgleich
Kann man PC, Internetanschluß oder monatliche Gebühr beim
Jahresausgleich berücksichtigen?
Danke im voraus!
Frage von franzreich
Antwort:
Lieber Herr Reich!
Bei erstmaliger Herstellung eines Breitband-internetzuganges
zwischen 1.5.2003 und 31.12.2004, können herstellungskosten von
maximal 50€ als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ebenso
kann die monatl. Grundgebühr bis 40€ monatlich steuermindernd
abgeschrieben werden.
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine Downloadbandbreite von 256
kbit/sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein
zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist (z.B. ADSL,
XDSL, Kabel).
Bei ISDN und UMTS ist dies NICHT DER FALL.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Koppe
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