SK-BERATER - Konsumentenschutz

Dr. Fritz Koppe
Dr. Fritz Koppe

Unser SK-Berater, der renommierte Konsumentenschützer Dr. Fritz Koppe, beantwortet Ihnen hier alle Fragen rund um den Konsumentenschutz. Denn auch der Konsumentenschutz entscheidet darüber, wie viel wir für unser Geld bekommen.

Frage an unseren Internet-Ombudsmann:

Jahresausgleich

Kann man PC, Internetanschluß oder monatliche Gebühr beim Jahresausgleich berücksichtigen?
Danke im voraus!

Frage von  franzreich

Antwort:

Lieber Herr Reich!

Bei erstmaliger Herstellung eines Breitband-internetzuganges zwischen 1.5.2003 und 31.12.2004, können herstellungskosten von maximal 50€ als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ebenso kann die monatl. Grundgebühr bis 40€ monatlich steuermindernd abgeschrieben werden.
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine Downloadbandbreite von 256 kbit/sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist (z.B. ADSL, XDSL, Kabel).

Bei ISDN und UMTS ist dies NICHT DER FALL.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Koppe

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