SK-BERATER - Konsumentenschutz

Dr. Fritz Koppe
Dr. Fritz Koppe

Unser SK-Berater, der renommierte Konsumentenschützer Dr. Fritz Koppe, beantwortet Ihnen hier alle Fragen rund um den Konsumentenschutz. Denn auch der Konsumentenschutz entscheidet darüber, wie viel wir für unser Geld bekommen.

Frage an unseren Internet-Ombudsmann:

Rücktritt von einem online-Vertrag

Sehr geehrter Herr Dr. Koppe,
am 4.Juli 2004 habe ich eine Anmeldung zu einem kostenlosen Test bei recash.at getätigt. Wenn ich mich richtig erinnere tat ich das weil ein Preisausschreiben damit verknüpft war. Habe den Test allerdings nicht vorgenommen und die Sache vergessen. Am 20.7.2004 erhielt ich dann eine Rechnung über € 59,88 für einen Jahresmitgliedsbeitrag. Habe sofort an die Firma kundenservice@recash.at -die sich übrigens in Hamburg befindet- gemailt:" Ich bitte um Vormerkung, dass ich mir lediglich das Testpaket ansehen wollte. An einer Mitgliedschaft gegen Bezahlung bin ich nicht interessiert. Bitte streichen Sie mich aus Ihrer Liste."
Als Antwort erhielt ich: "Sie haben mit Ihrer Test-Anmeldung die Möglichkeit gehabt recash.at 14 Tage kostenlos zu testen. Mit Ihrer Anmeldung haben Sie aktiv den Mitgliedsbedingungen zugestimmt. Da wir von Ihnen innerhalb der 14-tägigen Frist keinen Widerruf erhalten haben, ist Ihre 12-monatigé Mitgliedschaft mit Stichtag 18.7.2004 in Kraft getreten."
Ich bitte um Empfehlung, wie ich mich in dieser Angelegenheit rechtlich korrekt verhalten soll. Weder bin ich daran interessiert die Dienste dieser Firma in Anspruch zu nehmen noch möchte ich einen Jahresbeitrag bezahlen.
Beträgt der Zeitraum für einen Rücktritt von einem angeblich abgeschlossenen Vertrag übers Internet tatsächlich nur 14 Tage?
Im Voraus bestens für Ihre Antwort dankend empfehle ich mich mit freundlichen Grüßen
Helmut Tauber

Frage von  helmut

Antwort:

Sehr geehrter Herr Tauber!

Unabhängig von der Frage, wie das Vorgehen der Firma nach deutschen E-Commerce-Recht zu beurteilen wäre, rate ich Ihnen abzuwarten, ob und bis eine postalische Zahlungsaufforderung bei Ihnen einlangt.
Erst dann kann nach österreichischen Recht beurteilt werden, ob Sie tatsächlich Mitglied sind und etwas zu bezahlen haben, was ich bezweifle.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Koppe

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