SK-BERATER - Konsumentenschutz

Dr. Fritz Koppe
Unser SK-Berater, der renommierte Konsumentenschützer Dr. Fritz Koppe, beantwortet Ihnen hier alle Fragen rund um den Konsumentenschutz. Denn auch der Konsumentenschutz entscheidet darüber, wie viel wir für unser Geld bekommen.
Frage an unseren Internet-Ombudsmann:
Rücktritt von einem online-Vertrag
Sehr geehrter Herr Dr. Koppe,
am 4.Juli 2004 habe ich eine Anmeldung zu einem kostenlosen Test
bei recash.at getätigt. Wenn ich mich richtig erinnere tat ich das
weil ein Preisausschreiben damit verknüpft war. Habe den Test
allerdings nicht vorgenommen und die Sache vergessen. Am 20.7.2004
erhielt ich dann eine Rechnung über € 59,88 für einen
Jahresmitgliedsbeitrag. Habe sofort an die Firma kundenservice@recash.at -die
sich übrigens in Hamburg befindet- gemailt:" Ich bitte um
Vormerkung, dass ich mir lediglich das Testpaket ansehen wollte. An
einer Mitgliedschaft gegen Bezahlung bin ich nicht interessiert.
Bitte streichen Sie mich aus Ihrer Liste."
Als Antwort erhielt ich: "Sie haben mit Ihrer Test-Anmeldung die
Möglichkeit gehabt recash.at 14 Tage kostenlos zu testen. Mit Ihrer
Anmeldung haben Sie aktiv den Mitgliedsbedingungen zugestimmt. Da
wir von Ihnen innerhalb der 14-tägigen Frist keinen Widerruf
erhalten haben, ist Ihre 12-monatigé Mitgliedschaft mit Stichtag
18.7.2004 in Kraft getreten."
Ich bitte um Empfehlung, wie ich mich in dieser Angelegenheit
rechtlich korrekt verhalten soll. Weder bin ich daran interessiert
die Dienste dieser Firma in Anspruch zu nehmen noch möchte ich
einen Jahresbeitrag bezahlen.
Beträgt der Zeitraum für einen Rücktritt von einem angeblich
abgeschlossenen Vertrag übers Internet tatsächlich nur 14
Tage?
Im Voraus bestens für Ihre Antwort dankend empfehle ich mich mit
freundlichen Grüßen
Helmut Tauber
Frage von helmut
Antwort:
Sehr geehrter Herr Tauber!
Unabhängig von der Frage, wie das Vorgehen der Firma nach deutschen
E-Commerce-Recht zu beurteilen wäre, rate ich Ihnen abzuwarten, ob
und bis eine postalische Zahlungsaufforderung bei Ihnen
einlangt.
Erst dann kann nach österreichischen Recht beurteilt werden, ob Sie
tatsächlich Mitglied sind und etwas zu bezahlen haben, was ich
bezweifle.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Koppe
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