SK-BERATER - Konsumentenschutz

Dr. Fritz Koppe
Dr. Fritz Koppe

Unser SK-Berater, der renommierte Konsumentenschützer Dr. Fritz Koppe, beantwortet Ihnen hier alle Fragen rund um den Konsumentenschutz. Denn auch der Konsumentenschutz entscheidet darüber, wie viel wir für unser Geld bekommen.

Frage an unseren Internet-Ombudsmann:

Werbefahrten

Immer wieder fallen Freunde von mir auf Werbefahrten herein. Sie kaufen Dinge, die sie nachher nie wieder brauchen. Was kann man dagegen tun?

Frage von  Administrator

Antwort:

Tausendfach haben es Pensionisten erlebt: Um einen Spottpreis werden attraktive Ausflugsfahrten angeboten. Der Fahrpreis beträgt nur 5 oder 10 Euro, die Möglichkeit, in den Bus zu steigen, ist in der Nähe der Wohnung. Die Abfahrtszeit um 7 Uhr früh ist komfortabel. Erst zu Hause merkt man nach so einer Fahrt, dass man übervorteilt wurde.
Die Arbeiterkammer hat ein gesetzliches Verbot der Werbefahrten gefordert. Seit Jahrzehnten gibt es zumindest die Möglichkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag. Wer innerhalb einer Woche nach der auf der Werbefahrt gegebenen Unterschrift schriftlich storniert, ist alle Verpflichtungen los. Wer bereits eine Anzahlung geleistet hat, bekommt auch sein Geld zurück - das gilt auch bei Fahrten ins Ausland. Die Frist darf aber auf keinen Fall ungenützt verstreichen! Leider wissen viel zu wenige Senioren von diesem Recht. Daher wäre ein Verbot der Werbefahrten nur sinnvoll.

Ihr Konsumentenschützer
Dr. Fritz Koppe

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