Welcher Schaden des Mieters Schaden ist
12.07.2006
Bei der Frage, welche Schäden bei der Rückgabe einer Mietwohnung bezahlt werden müssen, herrscht oft große Unklarheit – was von den Vermietern fallweise leider ausgenützt wird.
Meist sind die Mieter über ihre Rechte und Pflichten nur
schlecht informiert. Deshalb verlangen Vermieter oft
Schadensersatz, wo es gar nicht gerechtfertigt ist. In jedem Fall
lohnt es, sich vorher genau zu informieren bzw. entsprechende
Organisationen einzuschalten, falls man sich ungerecht behandelt
fühlt.
Per Gesetz ist definiert, dass ein Schaden vom Mieter nur bei
übermäßiger Abnutzung bezahlt werden muss. Selbst dann ist nicht
von vornherein gesagt, dass der volle Betrag abzugelten ist. Wird
nämlich eine gebrauchte Sache zerstört oder beschädigt und ist die
Lebensdauer der neu hergestellten oder reparierten Sache länger als
die Restlebensdauer der alten, ist nur ein aliquoter, also
anteilsmäßiger Ersatz zu leisten.
Kratzer in Wanne ist nicht zu bezahlen
Dieser Kostenanteil wird nach dem Verhältnis der Restlebensdauer
der alten Sache gegenüber der Lebensdauer der neu hergestellten
berechnet.
Ein Kratzer in der Badewanne, eine starke Verschmutzung des
Teppichs oder Schäden an Tapeten, die bei der Entfernung von
handelsüblichen Stellagen zurückbleiben, beispielsweise fallen
unter "normale Abnützung“. Sie dürfen dem Mieter also nicht
angelastet werden. Die Erneuerung der Wandfarbe, falls z.B.
hinter einem Kasten eine ältere Farbe zum Vorschein kommt, ist auch
nicht automatisch zu bezahlen.
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Quelle: WBB
Links: www.vki.at
www.mvoe.at














