Welcher Schaden des Mieters Schaden ist

12.07.2006

Bei der Frage, welche Schäden bei der Rückgabe einer Mietwohnung bezahlt werden müssen, herrscht oft große Unklarheit – was von den Vermietern fallweise leider ausgenützt wird.

Meist sind die Mieter über ihre Rechte und Pflichten nur schlecht informiert. Deshalb verlangen Vermieter oft Schadensersatz, wo es gar nicht gerechtfertigt ist. In jedem Fall lohnt es, sich vorher genau zu informieren bzw. entsprechende Organisationen einzuschalten, falls man sich ungerecht behandelt fühlt.

Per Gesetz ist definiert, dass ein Schaden vom Mieter nur bei übermäßiger Abnutzung bezahlt werden muss. Selbst dann ist nicht von vornherein gesagt, dass der volle Betrag abzugelten ist. Wird nämlich eine gebrauchte Sache zerstört oder beschädigt und ist die Lebensdauer der neu hergestellten oder reparierten Sache länger als die Restlebensdauer der alten, ist nur ein aliquoter, also anteilsmäßiger Ersatz zu leisten.

Kratzer in Wanne ist nicht zu bezahlen
Dieser Kostenanteil wird nach dem Verhältnis der Restlebensdauer der alten Sache gegenüber der Lebensdauer der neu hergestellten berechnet.

Ein Kratzer in der Badewanne, eine starke Verschmutzung des Teppichs oder Schäden an Tapeten, die bei der Entfernung von handelsüblichen Stellagen zurückbleiben, beispielsweise fallen unter "normale Abnützung“. Sie dürfen dem Mieter also nicht angelastet werden. Die Erneuerung der Wandfarbe, falls z.B. hinter einem Kasten eine ältere Farbe zum Vorschein kommt, ist auch nicht automatisch zu bezahlen.

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