THEMA Online-Shopping: Ausprobieren und Zurückschicken ist erlaubt

Rücktrittsrecht beim Online-Einkauf © Zurich Connect

Wer bisher eine Ware im Internet bestellt und zu Hause ausgepackt und ausprobiert hatte, sah sich nach dem Zurückschicken oft mit Kosten konfrontiert. Anbieter verrechneten ein Entgelt für die angebliche Benutzung und die dadurch entstehende Wertminderung. Der Oberste Gerichtshof stellte jetzt ein für alle Mal klar: Auspacken und kostenfreies Testen von Produkten, die im Internet bestellt wurden, ist erlaubt.

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