Schneeräumen, eine Frage der Haftung

Schneeräumen

Wenn Schnee und Eis die Straßen bedecken, stellt sich die Frage: Wer macht was und haftet wofür? Das Magazin "Konsument“ hat nachgeforscht und gibt Antworten. Wenn über Nacht Schnee ins Haus steht, sollten Grundstückseigentümer und Hausbesorger früher aufstehen. Von sechs bis 22 Uhr sind sie nämlich verpflichtet, Gehsteige und Stiegenanlagen von Schnee zu säubern und bei Glatteis zu streuen.

Der Grundeigentümer ist verpflichtet, im Ortsgebiet Gehsteige und -wege, die entlang der eigenen Liegenschaft in einer Entfernung von bis zu drei Metern liegen, zwischen sechs und 22 Uhr von Schnee zu säubern sowie bei Schnee und Glatteis zu streuen. Wenn es keinen Gehsteig gibt, ist der Straßenrand auf ein Meter Breite zu säubern.

Dennoch trifft den Fußgänger auch eine Eigenverantwortung. Es trifft ihn zumindest dann ein Mitverschulden, wenn er bei winterlichen Verhältnissen auf entsprechendes Schuhwerk verzichtet. Ein gewisses Maß an Selbstverantwortung wird von der Rechtssprechung von den Fußgängern gefordert: "Der Fußgänger muss jede ihm zumutbare Vorsicht anwenden und insbesondere versuchen, Eisflächen auszuweichen.“

Hauseigentümer haften bereits bei leichter Fahrlässigkeit – was verwundert, weil die öffentliche Hand für die Räumung ihrer Flächen (Fahrbahn, Radweg etc.) nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet, so Das Magazin "Konsument“.

Weiterempfehlen Drucken Quelle: konsument/forum der gesundheit oögkk/hma/Foto: Jens-Olaf flickr.com, www.flickr.com

5 Kommentar(e)

evaki, 09.02.2012 08:14

Räumungsdienst

Ich nehme an, es haftet der Räumungsdienst, wenn der Hauseigentümer einen beauftragt hat, oder ????

kaiser, 09.02.2012 08:24

Haftung hat der Hausbesitzer in jedem Fall

Für den Geschädigten haftet in jedem Fall der Hausbesitzer, dieser muss sich dann an dem von ihm beauftragten Räumdienst schadlos halten, für den den Fall, dass der Räumdienst seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

bachgasse, 09.02.2012 08:41

Schneeräumung

Ich denke, das Problem besteht darin, daß es bald keine Hausbesorger mehr geben wird? Als Berufsstand sind sie ja nicht anerkannt!

nassersepperl, 09.02.2012 08:48

schneeräumung

Da haftet überhaupt niemand, wenn was passiert. man kann sich höchstens am salzamt beschweren. ich war am montag mit der U6 unterwegs, da waren die bahnsteige und manche hallen wie auf einem eislaufplatz, daß geht anscheinend überhaupt niemanden was an. wennst dir was brichst, dann bist selber schuld, so schauts aus. die reinigungs firmen, die auch die schneeräumug durchführen, können das gar nicht bewältigen, daß wissen sie und trotzdem gehen sie den vertrag ein, weil eh für nix haften.

givon, 12.02.2012 17:48

Wir haben

Gott sei Dank ein Hausmeisterehepaar.
Die sind sehr fleissig und kümmern sich um alles.

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