Uralte Kindersitze aus dem Verkehr ziehen

Sicher wie in Abrahams Schoß

Schluss gemacht mit dem Verkauf und der Verwendung von uralten Kindersitzen hat die Verkehrsministerin. Jetzt dürfen in Österreich nur mehr Kindersitze, die der neuesten ECE-Regelung Nummer 44.04 entsprechen, verkauft werden. Für alle älteren Kindersitze - zum Beispiel solche mit der niedrigeren ECE-Nummer 44.03 - gilt ein Verkaufsverbot. Neu geregelt ist nicht nur der Verkauf von Kindersitzen, sondern auch die Verwendung uralter Kindersitze. Die Benützung aller andern, noch älteren Kindersitze, ist verboten, also zum Beispiel von Kindersitzen mit den ECE-Nummern 44.02 oder 44.01.

Praktisch kann man damit solche Kindersitze getrost entsorgen - nicht nur um dem Gesetz Genüge zu tun, sondern auch der Sicherheit der Kinder zuliebe. Bei Verwendung dieser uralten Kindersitze drohen empfindliche Strafen: So kann eine Geldstrafe bis zu 5.000 Euro verhängt werden und man kriegt eine Vormerkung im Führerscheinregister. Die Polizei ist sogar berechtigt, die Lenker an der Weiterfahrt oder an der Inbetriebnahme des Pkw zu hindern. Der ARBÖ empfiehlt allen Vätern, Müttern, Onkeln, Tanten, Opas, Omis die Kindersitze für ihre Kleinen dringend zu checken. Die ECE-Norm-Angabe ist am Sitz selber zu finden, meist auf der Rückseite oder auf der Unterseite.

Weiterempfehlen Drucken Quelle: arbö/hma

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