Endlich grünes Licht für "e-Medikation“ in Österreich!

"Es erscheint fast wie ein kleines Wunder, dass die Blockadehaltung einiger Gruppen endlich aufgegeben wurde. Für das Projekt "e-Medikation“ gibt es jetzt grünes Licht: Künftig wird in der Apotheke mit Hilfe der e-card kontrolliert, ob sich das neue Medikament auch mit den bisher schon verschriebenen verträgt, ob Unvereinbarkeiten oder Wechselwirkungen zu befürchten sind.
Das kann Leben retten!“, erklärt Ingrid Korosec,
Stellvertreterin von Bundesobmann Khol und Vorsitzende des Wiener
Seniorenbundes. "E-Medikation schützt vor gefährlichen
Wechselwirkungen bei Einnahme mehrerer Arzneimittel und kann so
viel Geld in der Krankenversorgung sparen.“
Teure Doppelmedikationen können so verhindert werden
"Schon 2007 wurde in Salzburg dazu ein Pilotprojekt
durchgeführt, das ganz klar zeigte, wie wichtig eine solche
Überprüfung ist. Immerhin geht es um die Sicherheit für
Patientinnen und Patienten, aber auch um Kosteneinsparungen, weil
teure Doppelmedikationen verhindert werden. Zusätzlich
werden auch rezeptfreie Medikamente auf Unvereinbarkeiten mit
bisher schon eingenommenen Medikamenten überprüft“, zeigt
Korosec die wichtigen Vorteile sowohl für Patientinnen und
Patienten als auch für das gesamte Gesundheitssystem auf.
Verbesserung für die Menschen und Einsparung unnötiger
Kosten
Die technischen Vorleistungen seitens des Hauptverbandes und die
unermüdlichen Forderungen von Seniorenseite ebenso wie von Seiten
des Patientenanwalts waren also erfolgreich. "Dies ist ein guter
Tag für Österreichs Krankenversorgung. Mit dieser Einigung kommt
eine Verbesserung für die Menschen und eine Einsparung unnötiger
Kosten zugleich. Endlich!“, so Korosec abschließend und
fordert die Verantwortlichen seitens Ministerium, Ärzte- und
Apothekerkammer auf, das Projekt nun zügig abzuschließen.
Anträge sind und bleiben durch Vorsprache oder schriftlich
möglich
"Eines ist ganz klar festzuhalten: Bei den Anträgen zur Befreiung
von den Rezeptgebühren hat sich nichts geändert! Weiterhin kann man
einen Antrag auf Befreiung durch persönliche Vorsprache des
Versicherten bei einem Krankenversicherungsträger oder schriftlich
(per Post oder Telefax) eingebracht werden. Und eine Einschränkung
auf das Internet zu diesen Anträgen war und ist nicht
vorgesehen!“, erklärt Heinz K. Becker, Generalsekretär des
Österreichischen Seniorenbundes. "Die Serviceorientierung des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ist und bleibt gewohnt
hoch, dazu gehört ergänzend auch das umfassende Angebot im Internet
aber unverändert die längst bestehenden Angebote“, so Becker
weiter.
www.seniorenbund.at
Weiterempfehlen
Drucken
Quelle: Österreichischer Seniorenbund












