Endlich grünes Licht für "e-Medikation“ in Österreich!

Apotheke

"Es erscheint fast wie ein kleines Wunder, dass die Blockadehaltung einiger Gruppen endlich aufgegeben wurde. Für das Projekt "e-Medikation“ gibt es jetzt grünes Licht: Künftig wird in der Apotheke mit Hilfe der e-card kontrolliert, ob sich das neue Medikament auch mit den bisher schon verschriebenen verträgt, ob Unvereinbarkeiten oder Wechselwirkungen zu befürchten sind.

Das kann Leben retten!“, erklärt Ingrid Korosec, Stellvertreterin von Bundesobmann Khol und Vorsitzende des Wiener Seniorenbundes. "E-Medikation schützt vor gefährlichen Wechselwirkungen bei Einnahme mehrerer Arzneimittel und kann so viel Geld in der Krankenversorgung sparen.“

Teure Doppelmedikationen können so verhindert werden
"Schon 2007 wurde in Salzburg dazu ein Pilotprojekt durchgeführt, das ganz klar zeigte, wie wichtig eine solche Überprüfung ist. Immerhin geht es um die Sicherheit für Patientinnen und Patienten, aber auch um Kosteneinsparungen, weil teure Doppelmedikationen verhindert werden. Zusätzlich werden auch rezeptfreie Medikamente auf Unvereinbarkeiten mit bisher schon eingenommenen Medikamenten überprüft“, zeigt Korosec die wichtigen Vorteile sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das gesamte Gesundheitssystem auf.

Verbesserung für die Menschen und Einsparung unnötiger Kosten
Die technischen Vorleistungen seitens des Hauptverbandes und die unermüdlichen Forderungen von Seniorenseite ebenso wie von Seiten des Patientenanwalts waren also erfolgreich. "Dies ist ein guter Tag für Österreichs Krankenversorgung. Mit dieser Einigung kommt eine Verbesserung für die Menschen und eine Einsparung unnötiger Kosten zugleich. Endlich!“, so Korosec abschließend und fordert die Verantwortlichen seitens Ministerium, Ärzte- und Apothekerkammer auf, das Projekt nun zügig abzuschließen.

Anträge sind und bleiben durch Vorsprache oder schriftlich möglich
"Eines ist ganz klar festzuhalten: Bei den Anträgen zur Befreiung von den Rezeptgebühren hat sich nichts geändert! Weiterhin kann man einen Antrag auf Befreiung durch persönliche Vorsprache des Versicherten bei einem Krankenversicherungsträger oder schriftlich (per Post oder Telefax) eingebracht werden. Und eine Einschränkung auf das Internet zu diesen Anträgen war und ist nicht vorgesehen!“, erklärt Heinz K. Becker, Generalsekretär des Österreichischen Seniorenbundes. "Die Serviceorientierung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger ist und bleibt gewohnt hoch, dazu gehört ergänzend auch das umfassende Angebot im Internet aber unverändert die längst bestehenden Angebote“, so Becker weiter.


www.seniorenbund.at

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