PVÖ: Pflegegeldeinstufung NEU dringend notwendig

Volle Unterstützung erhält Sozialminister Hundstorfer für seine Pläne, das Einstufungsverfahren beim Pflegegeld neu zu gestalten.
Pensionistenverbands-Generalsekretär Andreas Wohlmuth: "Der
begutachtende Arzt sieht nur eine Momentaufnahme vom Zustand des
Pflegebedürftigen, während das diplomierte Pflegepersonal z. B.
eines Seniorenheimes oder auch
eines mobilen Pflegedienstes einen längeren und intensiveren
Überblick über die Bedürfnisse der zu pflegenden Person hat.
Deshalb begrüßt der
Pensionistenverband die Reformpläne des Sozialministers, das
Begutachtungsverfahren neu zu gestalten!"
Wohlmuth: "Nach der Legalisierung für die Pflege daheim, nach der
Anhebung des Pflegegeldes, nach den sozialrechtlichen
Verbesserungen für pflegende
Angehörige sind neue und verbesserte Standards in der
Pflegegeld-Begutachtung und -Einstufung bzw. der zu schaffende
Pflegefonds die nächsten Schritte zu einer menschlichen,
hochwertigen und leistbaren
Pflege."
Auch bei der Verfahrensdauer drängt der Pensionistenverband auf
eine Verkürzung bei der Zuerkennung des Pflegegeldes.
www.pvoe.at
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Quelle: PVÖ
13 Kommentar(e)
streber66 schrieb vor 774 Tag(en) 50 Minute(n)
Pflegegeld
hera49
solange es leute gibt die ueber andere urteilen wird es immer
solche faelle geben, mal passt die nase nicht mal was
anderes.
andere wiederum sind fast gesund und bekommen alles was sie
wuenschen, leider.
herlinde_60 schrieb vor 773 Tag(en) 15 Stunde(n) 44 Minute(n)
Pflegegeld
Es werden ja sogar Unterschiede gemacht zwischen Urfahr und
Linz. Aber scheinbar ist Urfahr wirklich anders als Linz.
Ein Mann hat eine geistige Behinderung aber kaum eine
Körperbehinderung,wenn überhaupt. Der kann alleine bleiben,kann
sich alleine duschen,waschen,Zähne putzen,
Klogehen.Er kann auch normal gehen,kennt sich mit der Uhr aus,kennt
das Geld,geht alleine einkaufen,kennt sich mit dem Handy aus.Fährt
alleine mit der Straßenbahn von Urfahr nach Linz, der hat die Stufe
3. Da frag ich mich dann,wo hier eine Pflegeaufwand von über 120
Stunden sind. Mein Sohn ist Rollstuhlfahrer,geht im Wohnbereich mit
Einpunktgehilfen,(nur im Wohnbereich). Kann nicht alleine mit der
Straßenbahn fahren ,braucht immer eine Betreuungsperson.Kann nichts
mit Geld anfangen,Handy ist ein Spielzeug für ihn,alleine bleibt er
nur ca. eine halbe Stunde und da muß man Angst haben,daß wenn es an
der Tür läutet, er aufmacht,obwohl er die Order hat,dies nicht zu
tun.Braucht immer Motivation,damit er das macht,was er machen
soll.Und der hat auch die Stufe 3.Das einzige was er gut kann ist
reden,aber auch nur ,weil ich jahrelang nächtelang mit ihm gesessen
bin und ihm vorgelesen habe,da er als Kind Tag und Nacht
verwechselt hat.
herlinde_60 schrieb vor 773 Tag(en) 15 Stunde(n) 43 Minute(n)
Pflegegeld
Bin ein und dieselbe Person hera49 und herlinde 60
streber66 schrieb vor 773 Tag(en) 13 Stunde(n) 38 Minute(n)
2 nicks?
und warum fragst du gerade das?
es gibt genug userInnen die mehrere nicks haben!
streber66 schrieb vor 773 Tag(en) 13 Stunde(n) 37 Minute(n)
2 nicks?
und warum fragst du gerade das?
es gibt genug userInnen die mehrere nicks haben!
herlinde_60 schrieb vor 773 Tag(en) 12 Stunde(n) 52 Minute(n)
nick
ich habe 2 nicks,weil anfangs hera 49 nicht funktionierte
annemarie48 schrieb vor 773 Tag(en) 2 Stunde(n) 59 Minute(n)
Pflegestufe neu
ich habe im mai mein 2. kniegelenk bekommen und habe um pflegegeld erhöhung angesucht, bis dato hatte ich stufe 1, es kam 7wochen nach ansuchen die gleiche ärztin wie beim erstenmal, die meinte mein mann soll mir helfen. dieser hat etl.herzinfakte ,schlaganfälle,copd,und parkinson.er hat stufe 1. zu der meinung kam sie nur ,weil mein mann gerade beim arzt war.ich habe nochdazu in meinen händen immer wieder tumore ,karpaltunnel trotz op. schlicht ich kann oft nicht mal ein häferl halten.aber laut ärztin reicht die stufe 1 vollkommen aus.nur wer den haushalt macht ,einkaufen geht und so, war ihr egal .wir sind ja schon alt.61+73 jahr.
herlinde_60 schrieb vor 772 Tag(en) 12 Stunde(n) 8 Minute(n)
pflegegeld
Wie ich schon mal durchblicken ließ,gibt es Menschen die fallen
auf die Butterseiten und es gibt Menschen die fallen durch den
Rost. Sie und ich sind die Menschen,die durch den Rost fallen. Ich
kenne eine Person, die hatte zwar einen schweren Unfall, hat sich
aber wieder ganz schön auf die Füße gestellt. Sie geht zwar mit
einem Stock, kommt aber überall hin,kann sich daheim großteils
alles selber machen, hat zwar Essen auf Räder,könnte sich aber
selber kochen.Die bekam die Pflegestufe 3.Da habe ich dann
gesehen,man muß sich ganz schön blöd stellen,damit man die Ärzte
täuschen kann,dem einen liegts dem anderen nicht. Aber da sieht
man,wie unterschiedlich alles gehandhabt wird.
Mein Sohn ist großteils Rollstuhlfahrer,braucht immer eine
Betreuungsperson,kann nirgends alleine hin und dem würden sie am
liebsten die Stufe 2 geben.
Imperator schrieb vor 771 Tag(en) 10 Stunde(n) 49 Minute(n)
Prüfung der Pflegebedürftigkeit-PFLEGEGELDSTUFEN!!!
Liebe Freunde!
Da ich vom Fach bin und mich auch rechtlich sehr gut auskenne liegt
der Hund darin begraben
1.) Gutachterärzte sind Ärzte die den Kragen nicht voll
bekommen.500 Gutachten im Jahr und nebenbei noch eine gut gehende
Ordination. Das Jahr hat ja bekanntlich hat nur 365 Tage: Wie macht
der Gutachter das mit den Gutachten wenn er wie er verpflichtet ist
sich den Akt ordentlich ansieht und sich dann als Ergebnis ein Bild
davon macht????
2.) Die Gutachteruntersuchungen sind maximal vor Ort 15 bi 20
Minuten und der Gutachter bekommt pro Gutachten ab €308
aufwärts. mal 500,,Rechnet nach ist eine schöne Summe.
3.) Die Leistung für dieses Gutachten besteht daraus dass der
Gutachter einen x beliebigen Befund abschreibt zwei oder drei
Termini verändert und das ist sein Gutachten.
4.) Die gesetzliche Regelung auf das Ausmaß der Pflegebedarfszeiten
ist ungenau und je nach Lust und Laune verwendbar. ES SIND ALLLES
NUR RICHTWERTE: Somit ist einem Gutachtert Tüt und Tor geöffnet je
nach Gutdünklene und Sympathie seine Punkte zu vergeben.
5.) Dann gibt es noch einen Obergutachter der rechnet nach und wenn
er glaubt etwas streichen zu können oder will tut er es. Damit nur
nicht zu viele Personen eine Pflegegelderhöhung bekommen. und somit
klagen müssten nur wissen viele Leute nicht dass sie die Klage
Kostenfrei einbringen können. Nur jetzt kommt der nächste Hacken.
OHNE KOMPETENTE ANWALTLICHE VERTRETUNG STEHT MAN TROTZDEM AUF DER
VERLIERERSEITE.
6. Nicht einmal ein Anwalt des KOBV bringt es zustande dass aus
101,5 Pflegestunden 120 werden. Es wurden Gottgnädig nur 107
Stunden!!!!
6) Es bleibt hier nun wieder ein hacken über. Besteht man auf ein
Urteil wird man belehrt dass dann 13 Monate Sperrfrist ist und
einen neuerlichen Antrag einzubringen. Somit beginnt auch die Frist
wieder neu zu laufen. Wenn man aber bei dieser ersten Verhandlung
die Klage zurückzieht kann man binnen drei Monaten mit neuen
Befunden das Klagebegehren neu aufnehmen und die Rückzahlung ist
bis zu ersten Tag der Erstantragstellung gesichert.Nur dürfen die
Befunde nicht von einem Hausarzt sein. Univ. Professoren haben in
ihren Befunden mehr Gewicht.
ALLE HIER AUFGESTELLTEN BEHAUPTUNGEN KÖNNEN SCHWARZ AUF WEISS
NACHEWIESEN WERDEN: und EIDESSTATTLICH ERKLÄRT WERDEN!!!!
So nun wisst ihr wie der Hase läuft.
Es ist auch erwiesen wenn man über die VA geht kann man doch
gelegentlich zumindest Teilerfolge erzielen.
Freundliche Grüße und Allen ein Gutes Neujahrf und viel
SalzburgerEngerl schrieb vor 747 Tag(en) 14 Stunde(n) 47 Minute(n)
Pflegegeldeinstufung - NEU
Bin auch eine Betroffene mit einer nicht nachvollziehbaren
Pflegegeld-Einstufung-Stufe 1 -ohne irgendwelchen anderen
Zuschüssen, nach vier Operationen seit 2004 mit ( zwei Kniegelenken
und einem Schultergelenk-)--Prothesen!- Binzu 5o % behindert mit
Ausweis und bewegungseingeschränkt.
Auch bei mir war nur zweimal ein "Vertrauensarzt " zuhause - 2o
Minuten- und stufte mich sozusagen ohne Untersuchung oder Vorlage
von Befunden etc. ein, mit dem Hinweis- wenn ich auch noch eine
Hüftprothese operiert bekäme- dann könnte man ja über eine
Pflegstufe 2 "reden ". Der Arzt hatte es sehr eilig, denn er flog
in den URLAUB.......
Bin sehr dafür, dass Herr Sozialminister HUNDSTORFER und der neue
Behindertenanwalt BUCHINGER sich dieser tristen Angelegenheit nun
endlich mal angenommen hat und versuchen, in diesen nicht
nachvollziehbaren "Gesetzes-Dschungel " eine gerechte Ordnung zu
bringen zum Wohle aller hart Betroffenen. Hoffentlich bald !!!
schopf1 schrieb vor 746 Tag(en) 9 Stunde(n) 35 Minute(n)
pflegegeldeinstufung
mein mann hat mischdemenz nach vier schlaganfällen,wollte nach
gespräch mit Neurologen um stufe 4 ansuchen. mein mann ist nur auf
mich fixiert und bleibt keine stunde alleine. Bin 24 stunden für in
.da u.habe kein eigenes leben mehr. wurde natürlich abgewiesen noch
dazu auf weniger stunden.neurologe sagt,wieder ansuchenund
beschwerde einlegen aber die nerven muss man in dieser situation
haben . Bin total verzweifelt mein mann ist 67
.















hera49 schrieb vor 774 Tag(en) 2 Stunde(n) 53 Minute(n)
Pflegegeldstufen-Pflegeaufwand
Bin Mutter eines beeinträchtigten Jugendlichen und Alleinerzieherin.
Der Jugendliche ist Spastiker und Rollstuhlfahrer,hat aber auch einen geistigen Entwicklungsrückstand. Er kann zwar sehr gut reden,aber kann sich sehr wenig merken.
Ich als Mutter habe den Antrag gestellt auf Pflegegeld der Stufe 4.Wurde mir immer wieder abgelehnt,obwohl der Jugendliche großteils auf eine Pflegeperson angewiesen ist.
Schleierhaft ist mir,wie eine Sachverständige oder aber auch ein Beamter der Sozialabteilung, entscheiden können,daß er eigentlich die Stufe2 bekommen müßte,obwohl der Sachverständigen den Jugenlichen nur 20 Minuten gesehen hat und der Beamte der Sozialabteilung kennt ihn gar nicht.Eigentlich müßte man glauben,daß gerade in diesem Bereich Gerechtigkeit herrscht,aber ich mußte feststellen,daß gerade in diesem Bereich individuell gehandelt wird.Traurig ist das,denn die,die über das Pflegegeld entscheiden,müßten eigentlich soweit sein, daß nicht behindert zu sein kein Privileg ist sondern ein Geschenk Gottes,was ihm jederzeit genommen werden kann .