Tag der Menschenrechte

Fahne der UNO

Heute wird Welt weit der Tag der Menschenrechte begangen. Er erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung in Paris verabschiedet wurde. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber international Normen für unveräußerliche Grundrechte und Freiheiten. Dazu gehören das Recht auf Leben, auf Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Schutz vor Folter und willkürlicher Haft und Diskriminierung.

Die in der Allgemeinen Erklärung formulierten Rechte sind im Laufe der Zeit in Form von internationalen Pakten und Konventionen sowie in Verfassungen der Länder verbindlich geworden. Völkerrechtliche Abkommen wie der Kinderschutz, das Folterverbot und der Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse oder Geschlecht gehen auf das Dokument von 1948 zurück. Weitere wichtige Abkommen sind der Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, denen jeweils rund 150 Staaten beitraten. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention beruft sich darauf.

Weiterempfehlen Drucken Quelle: phoenix/hma

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