Fronleichnam

Prozession zu Fronleichnam

Das Fronleichnamsfest, kurz: Fronleichnam (von althochdeutsch: fron Herr, liknam Leib; kirchenlat.: Corpus Domini), offiziell "Hochfest des Leibes und Blutes Christi“, regional auch Prangertag oder Blutstag genannt, ist ein Fest im römisch-katholischen Festjahr, in dem die leibliche Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert wird.

Am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest, dem zweiten Donnerstag nach Pfingsten, wird Fronleichnam begangen. Der Donnerstag als Festtermin knüpft an den eigentlichen Gedenktag des letzten Abendmahls an, den Gründonnerstag, der aber wegen des stillen Charakters der Karwoche keine größere Festlichkeit erlaubt. Aus diesem Grund wurde Fronleichnam auf den ersten Donnerstag nach der österlichen Zeit und der ehemaligen Pfingstoktav gelegt.

Der wichtigste Teil der Fronleichnamsliturgie ist die Heilige Messe des Tages, die in Lesungen und Gebeten das Geheimnis der Eucharistie umkreist. Vielerorts wird diese Messe heute im Freien, etwa auf öffentlichen Plätzen gefeiert.

An die hl. Messe schließt sich in der Regel die Prozession an, bei der die Gläubigen die vom Priester getragene Monstranz mit dem Allerheiligsten (nach römisch-katholischem Glauben durch den Heiligen Geist in den Leib Jesu Christi verwandeltes Brot, die Hostie) in einem Festzug unter Gesang zu mehreren geschmückten Außenaltären begleiten. Dort wird eine statio mit Evangelienlesung, Fürbitten und abschließender sakramentaler Segnung der Gläubigen und des Ortes gehalten. Die Prozession schließt meist in der Pfarrkirche mit dem "Te deum" (Großer Gott wir loben dich!)

Das Fest der leibhaften Gegenwart Christi im Altarsakrament wurde erstmals 1246 im Bistum Lüttich gefeiert und 1264 von Papst Urban IV. zum Fest der Gesamtkirche erhoben.

Der entscheidende Anstoß zur Schaffung des Festes war eine Vision der später heilig gesprochenen Augustinernonne Juliana von Lüttich im Jahre 1209. Sie habe, so wird berichtet, beim Beten den Mond gesehen, der an einer Stelle verdunkelt gewesen sei. Christus habe ihr erklärt, dass der Mond das Kirchenjahr bedeute, der dunkle Fleck das Fehlen eines Festes des Eucharistie-Sakraments.

Vor dem Hintergrund der mittelalterlichen Verzweckung des Festes (wie parallel des Reliquienkults) für die Gewinnung von Ablassgeldern ist es nicht verwunderlich, dass der Reformator Martin Luther ein ausdrücklicher Gegner des Fronleichnamsfestes war; er bezeichnete es 1527 als das "schädlichste aller Feste“ und betrachtete die Prozessionen als unbiblisch und als Gotteslästerung. Heute dagegen wirken nicht selten evangelische Pastoren in Amtstracht bei der Fronleichnamsfeier mit.

In der Orthodoxen Kirche ist die Verehrung des zur Anbetung ausgesetzten eucharistischen Brotes unbekannt. Hier lautet ein Grundsatz: Wir verehren die heiligen Gaben, weil wir sie - etwa zur Krankenkommunion - aufbewahren, aber wir bewahren sie nicht auf, um sie zu verehren. Ebenso wie die scholastisch-rationalistische Transsubstantiationslehre wird das Fronleichnamsfest als Kult des Kultes abgelehnt.

Das Konzil von Trient (1545–1563) bestätigte das Fronleichnamsfest und wertete es gleichsam zu einer gegenreformatorischen Machtdemonstration auf. Als Reaktion darauf wurde es in manchen gemischt-konfessionellen Gebieten (z.B. der Schweiz) üblich, dass die protestantischen Bauern als Provokation den Mist gerade an Fronleichnam auf die Felder ausbrachten; die katholischen Bauern antworteten dann am Karfreitag mit gleicher Münze. Andererseits verzichten die Katholiken in den Vereinigten Staaten und anderen Diasporagebieten oft auf die Prozession als demonstratives Zeichen des Katholizismus, um keine Kontroversen mit der nichtkatholischen Bevölkerung auszulösen. Wo Fronleichnam kein arbeitsfreier Feiertag ist (s.u.), wird das Fest meist erst am Abend oder am darauffolgenden Sonntag gefeiert.

Nur wenigen ist bekannt, was die römische Ritenkongregation bereits 1959 erklärt hat: Die Fronleichnamsprozession ist keine Liturgie römischen Rechtes, sondern sie fällt als "pium exercitium" (fromme Übung) in die Zuständigkeit der Bischöfe.

Die heutige Sinngebung der Prozession geht in der Regel vom Bild des "wandernden Gottesvolks“ aus, dessen Mitte Christus, das "Brot des Lebens“, ist.

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