Online-Shopping: Ausprobieren und Zurückschicken ist erlaubt

Neue gesetzliche Änderung für den Online-Handel!

Wer bisher eine Ware im Internet bestellt und zu Hause ausgepackt und ausprobiert hatte, sah sich nach dem Zurückschicken oft mit Kosten konfrontiert. Anbieter verrechneten ein Entgelt für die angebliche Benutzung und die dadurch entstehende Wertminderung. Der Oberste Gerichtshof stellte jetzt ein für alle Mal klar: Auspacken und kostenfreies Testen von Produkten, die im Internet bestellt wurden, ist erlaubt.

So klappt’s mit dem Rücksenden
• Erkundigen Sie sich schon vor der Bestellung nach etwaigen Rücksendekosten.

• Verlangen Sie bei der Post einen Aufgabeschein, wenn Sie Pakete zurückschicken.

• Halten Sie sich an Rücktrittsfristen:

°Bei Internetgeschäften können Sie innerhalb von sieben Werktagen ab dem Erhalt der bestellten Ware zurücktreten. Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus.

°Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Anbieter seinen diesbezüglichen Informationspflichten nicht nachkommt.

°Achtung: Bei entsiegelten CDs, DVDs, Videos, Software, Zeitungen, Zeitschriften, Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, Maßanfertigungen oder Tickets und bei privaten Anbietern gibt es kein generelles Rücktrittsrecht und damit trifft auch die Regelung mit dem kostenlosen Ausprobieren nicht zu.


• Lassen Sie sich vom Online-Händler zu keiner Gutschrift überreden, Sie haben das Recht auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

• Ihnen wurden Kosten verrechnet? Dies ist nur zulässig, wenn es sich dabei um die unmittelbaren Kosten der Rücksendung handelt bzw. das Produkt länger benutzt wurde.

Rücktrittsrecht bei Online Versicherungen
Bei Zurich Connect, der Online Versicherung mit 5% Rabatt für Seniorkom.at-User, gilt das Rücktrittsrecht nach § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz. Demnach können Sie binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze schriftlich und ohne Angabe von Gründen Ihren Rücktritt erklären. Bei Lebensversicherungen sind es sogar 30 Tage.

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Quelle: PR/Zurich Connect

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