Online-Shopping: Ausprobieren und Zurückschicken ist erlaubt

Wer bisher eine Ware im Internet bestellt und zu Hause ausgepackt und ausprobiert hatte, sah sich nach dem Zurückschicken oft mit Kosten konfrontiert. Anbieter verrechneten ein Entgelt für die angebliche Benutzung und die dadurch entstehende Wertminderung. Der Oberste Gerichtshof stellte jetzt ein für alle Mal klar: Auspacken und kostenfreies Testen von Produkten, die im Internet bestellt wurden, ist erlaubt.
So klappt’s mit dem Rücksenden
• Erkundigen Sie sich schon vor der Bestellung nach etwaigen
Rücksendekosten.
• Verlangen Sie bei der Post einen Aufgabeschein, wenn
Sie Pakete zurückschicken.
• Halten Sie sich an Rücktrittsfristen:
• Lassen Sie sich vom Online-Händler zu keiner Gutschrift überreden, Sie haben das Recht auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
• Ihnen wurden Kosten verrechnet? Dies ist nur zulässig, wenn es sich dabei um die unmittelbaren Kosten der Rücksendung handelt bzw. das Produkt länger benutzt wurde.
Rücktrittsrecht bei Online Versicherungen
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Quelle: PR/Zurich Connect













