Mobilität für Senioren in der EU

In der Europäischen Union ist Mobilität nicht mehr länger ein Vorrecht der Jungen und der Erwerbstätigen. Die Senioren einiger EU-Länder entscheiden sich zunehmend dafür, ihren Wohnsitz in ein anderes europäisches Land zu verlegen. So müssen Rentner, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nehmen wollen, nur nachweisen, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken abdeckt. Weiterhin müssen sie belegen, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, so dass sie keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedlandes in Anspruch nehmen müssen.
Wenn Sie im Ruhestand sind und davor in einem Mitgliedstaat
erwerbstätig waren, haben Sie das Aufenthaltsrecht in allen
Mitgliedstaaten. Die einzige Bedingung dafür ist, dass Sie eine
Invaliditäts-, Altersrente oder eine Rente wegen eines
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beziehen, die
ausreichend hoch ist, so dass Sie und Ihre Angehörigen während
Ihres Aufenthalts nicht die Sozialhilfe des Aufnahmemitgliedstaates
in Anspruch nehmen müssen.
In Bezug auf Rente und EU gibt es zahlreiche Fragen. Wollen Sie zum
Beispiel Ihre Rente im europäischen Ausland verbringen oder haben
Sie längere Zeit im europäischen Ausland
gearbeitet?
Diese Fragen stellen für Sie in den
meisten Fällen kein Problem mehr dar, da sie EU-weit geregelt sind.
So wird Ihre Altersrente Ihnen ohne Kürzungen, Änderungen oder
Verzögerungen gezahlt, egal, in welchem Mitgliedsland der EU
oder des Europäischen Wirtschaftsraums Sie wohnen oder sich
aufhalten. Ihre Rente wird Ihnen also in Ihrem
Aufenthaltsland ausgezahlt.
Um eine Aufenthaltskarte zu erhalten, müssen Sie lediglich
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und
nachweisen, dass Sie alle Vorraussetzungen für das Aufenthaltsrecht
erfüllen. Ihr Ehegatte/ Ihre Ehegattin hat ungeachtet der
Staatsangehörigkeit ebenfalls das Aufenthaltsrecht zu gleichen
Bedingungen.
www.seniorkom.at
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Quelle: hma












