Mobilität für Senioren in der EU

Senioren am Strand

In der Europäischen Union ist Mobilität nicht mehr länger ein Vorrecht der Jungen und der Erwerbstätigen. Die Senioren einiger EU-Länder entscheiden sich zunehmend dafür, ihren Wohnsitz in ein anderes europäisches Land zu verlegen.
So müssen Rentner, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat nehmen wollen, nur nachweisen, dass sie über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken abdeckt. Weiterhin müssen sie belegen, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, so dass sie keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedlandes in Anspruch nehmen müssen.

Wenn Sie im Ruhestand sind und davor in einem Mitgliedstaat erwerbstätig waren, haben Sie das Aufenthaltsrecht in allen Mitgliedstaaten. Die einzige Bedingung dafür ist, dass Sie eine Invaliditäts-, Altersrente oder eine Rente wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit beziehen, die ausreichend hoch ist, so dass Sie und Ihre Angehörigen während Ihres Aufenthalts nicht die Sozialhilfe des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen.

In Bezug auf Rente und EU gibt es zahlreiche Fragen. Wollen Sie zum Beispiel Ihre Rente im europäischen Ausland verbringen oder haben Sie längere Zeit im europäischen Ausland gearbeitet?

Diese Fragen stellen für Sie in den meisten Fällen kein Problem mehr dar, da sie EU-weit geregelt sind. So wird Ihre Altersrente Ihnen ohne Kürzungen, Änderungen oder Verzögerungen gezahlt, egal, in welchem Mitgliedsland der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums Sie wohnen oder sich aufhalten. Ihre Rente wird Ihnen also in Ihrem Aufenthaltsland ausgezahlt.

Um eine Aufenthaltskarte zu erhalten, müssen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und nachweisen, dass Sie alle Vorraussetzungen für das Aufenthaltsrecht erfüllen. Ihr Ehegatte/ Ihre Ehegattin hat ungeachtet der Staatsangehörigkeit ebenfalls das Aufenthaltsrecht zu gleichen Bedingungen.
www.seniorkom.at

Weiterempfehlen Drucken Quelle: hma

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