Wie ein Paddel ohne Boot

Der Seniorkom Enkerl-Fotowettbewerb
Wie ein Paddel ohne Boot,
Wie die Butter ohne Brot,
Wie der Gummi ohne Bär,
Wie Italien ohne Meer,
Wie der I-Punkt ohne Strich,
das bin ich - ohne DICH.
Mit diesem Gedicht beglückte eine 10-jährige ihren geliebten
Opapa zum 70. Geburtstag. So sind sie halt, unsere Herzbinkerl,
unsere Enkerl. Und so erfrischend echt und natürlich möchten wir
sie gerne sehen, die Enkel unserer UserInnen.
Sie haben es schon geahnt: Wir suchen das herzigste
Enkerl-Foto.
Einsendungen an redaktion@seniorkom.at
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Quelle: sk red
Bildergalerie:
23 Kommentar(e)
Mo47 schrieb vor 1271 Tag(en) 22 Stunde(n) 22 Minute(n)
Nachbar
Ja, das ist zu bedenken bei Kinderfotos und auch anderen Fotos von Personen!
EUKOLIE schrieb vor 1271 Tag(en) 17 Stunde(n) 33 Minute(n)
Kinderphotos im öffentlichen Netz
Natürlich sollten die stolzen Omas und Opas daran denken, dass
die Bilder ihrer Enkelkinder von jedermann - auch abartigen - im
Netz gesehen und mißbräuchlich verwendet werden können. Primär
liegt aber, meines Erachtens, die Hauptverantwortung bei der
Redaktion, die so einen "Enkel-Fotowettbewerb" überhaupt
ausgeschrieben hat.
Ich persönlich würde niemals Bilder, wo meine Kinder, Freunde oder
Bekannte drauf sind, ins öffentliche Netz stellen. Und schon gar
nicht, ohne deren Wissen. Halbwegs sicher sind solche Bilder nur in
den Alben der gesicherten Profile in diversen Foren. Wobei aber
auch da nicht einmal auszuschließen ist, dass nicht diverse Spinner
in solchen Foren registriert sind und somit Zugang zu den einzelnen
Profilen und deren Photos haben.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, wie es so schön
heißt...
despina schrieb vor 1271 Tag(en) 17 Stunde(n) 8 Minute(n)
Enkelkinder....
hab ich selbst keine, müsst sie mir von meinem Mann ausborgen, aber auch ich würde nie, niemals Kinderfotos von meinen Lieben ins Netz stellen. Sogar in Zeitungen werden die Kindergesichter unkenntlich gemacht, nur, damit nicht irgendein Abartiger etwas damit anfangen könnte. Nein, ich glaub, dieser Wettbewerb ist in die Hose gegangen....
lionsun schrieb vor 1271 Tag(en) 15 Stunde(n) 35 Minute(n)
Niemals
Ich habe in meinem Tagebuch schon oft kleine Begebenheiten aus
dem Leben mit meinen Enkelkindern erzählt, aber NIEMALS würde ich
ein Foto von ihnen hereinstellen.
Immer wieder bin ich verwundert, wie sorglos manche UserInnen in
dieser Beziehung sind, wenn ich Familien- und Urlaubsfotos mit
Kleinkindern in diversen Fotoalben sehe ...
Hexenkessel schrieb vor 1271 Tag(en) 14 Stunde(n) 48 Minute(n)
enkerlfotos
ich denke, jede oma/jeder opa hat hunderte (abhängig vom alter
des nachsprosses) davon ~ doch habe ich dazu ebenfalls
bedenken.
war sicher gut gemeint, aber nicht bis ins letzte detail
überlegt!
redaktion schrieb vor 1271 Tag(en) 3 Stunde(n) 7 Minute(n)
Stellungnahme
Liebe Community,
wir bitten Euch nicht gar so schreckhaft auf unseren
Foto-Wettbewerb zu reagieren.
Viele Print- und Internetmedien machen Wettbewerbe, bei denen Fotos
von Menschen gefragt sind.
Internetportale wie flickrs, picasa, fotocommunity etc. sind nur
dazu da, dass User Fotos dort veröffentlichen können.
Auch Seniorkom.at bietet dazu die Möglichkeit.
Wer keine Enkerlfotos veröffentlichen will, kann ja noch bei
unserem Sommerfotowettbewerb mitmachen.
lg
Seniorkom Redaktion
zauberelfe schrieb vor 1271 Tag(en) 1 Stunde(n) 19 Minute(n)
Abartige
...werden sich wohl kaum in ein Seniorenprofil einschleichen!Die suchen sich schon andere Seiten dafür aus ! Da dürfte man überhaupt keine Fotos von irgendentwas ob Tier ob Mensch einstellen. Passieren kann immer was, aber ob gerade das Foto von "Krethi" und "Plethi" zweckentfremdet wird, zweifle ich an. Die hier abgegebenen Kommentare, wirken doch etwas panikartik.
gretemargie schrieb vor 1271 Tag(en) 50 Minute(n)
Enkelkinder
Ich habe mir jetzt erst die Kommentare zum Wettbewerb mit den Enkelkindern durchgelesen. Ehrlich gesagt, dass damit Unfug passieren wird, an das habe ich nicht gedacht. Ich vertraue der Redaktion und hoffe doch, das abartige Zeitgenossen keinen Missbrauch betreiben werden, aber nachdenklich stimmt mich das schon.
Duvernoy schrieb vor 1271 Tag(en) 22 Minute(n)
Enkerl-Fotowettbewerb
..tja schon vergessen?! am 18.11.2007 habe ich so einen Ordner
hier im SK entdeckt *willem.rahabari* hieß dieses ferkel.
doch auch die "sk red" kann ihre augen nicht überall haben!
bin auch eine oma, doch bei so einen wettbewerb mache ich bestimmt
nicht mit!
ganz abgesehen davon, meine tochter würde es nicht wollen.
redaktion schrieb vor 1270 Tag(en) 22 Stunde(n) 20 Minute(n)
Fotos missbrauchen
Liebe duvernoy,
der von Dir Angesprochene hat Nacktfotos von Kindern bzw. jung
aussehenden Damen veröffentlicht. Solche Fotos lassen wir hier beim
Wettbewerb selbstverständlich NICHT zu.
LG SK Redaktion
gretemargie schrieb vor 1270 Tag(en) 21 Stunde(n) 56 Minute(n)
Enkerl Fotowettbewerb
Ich möchte mich ganz herzlich für die Kommentare zu diesem Fotowettbewerb bedanken, sie haben zum Nachdenken angeregt. Nicht immer schlummert Gutes in den Mitmenschen.
gabi1 schrieb vor 1270 Tag(en) 5 Stunde(n) 28 Minute(n)
ich finde es einfach traurig,
dass man heutzutage angst haben muss, wenn man seine
kinderbilder zeigt.
ich habe keine enkerl (leider!) und wäre gar nicht auf die idee
gekommen, dass so ein wettbewerb auch missbraucht werden kann.
gretemargie schrieb vor 1270 Tag(en) 5 Stunde(n) 4 Minute(n)
Kinderbilder
Ich habe auch alle Kinderbilder, ich war sehr stolz darauf, aus meinem Fotoalbum gelöscht. Ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen, dass Mißbrauch betrieben werden wird oder kann.
Mo47 schrieb vor 1265 Tag(en) 22 Stunde(n) 1 Minute(n)
Foto Nr. 29 ...
... ganz entzückend, aber ich hätte es sicher nicht eingestellt ...
miri3 schrieb vor 1260 Tag(en) 18 Stunde(n) 24 Minute(n)
Kinderfotos
Kinderfotos haben im öffentlichen Internet nichts zu
suchen!
miri3
Annemie schrieb vor 1255 Tag(en) 18 Stunde(n) 24 Minute(n)
kritik
ich bin stolz auf meine Enkerl und sie sind doch angekeidet
Nachbar schrieb vor 1254 Tag(en) 20 Stunde(n) 9 Minute(n)
kritik
Annemie, ich kann dich sehr gut verstehen - wir alle sind sehr
Stolz auf unsere Enkelkinder aber trotzdem solltest du ein wenig
vorsichtig sein.
Was sagen eigentlich Deine Kinder zur Veröffentlichung im
www.!?
Also meine Kinder haben es mir strikt verboten und das respektiere
ich auch.
Annemie schrieb vor 1246 Tag(en) 16 Stunde(n) 32 Minute(n)
kein Verbot
Ich hab kein Verbot,aber wir sehen auch nicht hinter allen und jeden was schlechtes.Und meine Enkelkinder sehen sich ja auch selbst da sie alleeinen Pc haben ,und mit mir täglich am pc plaudern oder mit webcam .ich würde es anderst sehen wenn es Bilder wären wo sie wenig angekleidet sind oder im Bikini die würde ich auch nicht reinstellen
hexe2000 schrieb vor 1244 Tag(en) 5 Stunde(n) 50 Minute(n)
ich würds nicht........
jeder, der sich ein *bisserl* mit fotobearbeitung auskennt, wird
wissen WAS man mit fotos alles machen kann .
auch wenn die kinder angezogen sind - man braucht nur den
kopf............
und ich denk dass es niemanden freuen würd, wenn das gesicht eines
enkerls auf einmal auf einer kinder-pornoseite (wenn auch mit
anderem körper usw......) auftaucht.
das hat nichts mit übervorsicht zu tun!!!!! wenn ich dran denk,
dass meine enkelkinder als selbstbefriedigungsvorlage dienen
könnten wird mir speiübel........
auch meine kinder würden es stirkte VERBIETEN das ihre kinder im
internet auftauchen.
H..........
roko schrieb vor 1238 Tag(en) 12 Stunde(n) 1 Minute(n)
Enkerl-Fotowettbewerb
Fotos von Enkelkindern gehören ins Privatalbum , auch wenn die kleinen noch so suess und wir noch so stolz auf sie sind!
SalzburgerEngerl schrieb vor 1227 Tag(en) 14 Stunde(n) 27 Minute(n)
Kinderfotos ......
Zum Wettbewerb mit Kinder-Enkel-Fotos würde ich ------auch
laut Verbot meines Sohnes, ----wegen der Kinder-Pornographie u,a,.-
meine Enkelkinder niemals ins Internet stellen, so lieb sie auch
sind, das ist viel zu gefährlich.....
Pädophile werden sich aber freuen, wenn sie Kinderfotos finden ,--
dann hat die Polizei wieder viel zu tun !!!-
Ich hoffe nur, dass es stolze Opas und Omas gibt- die so vernünftig
sind, die Fotos ihrer Enkelkinder im Internet oder SK.- nicht
freizugeben !-
Das Kommentar von SK- zum Wettbewerb mit Kinderfotos finde ich
nicht klug- sondern unvernünftig. Es wäre besser, diesen Wettbewerb
ganz einzustellen !-Die Kinderbilder , die schon im Sk.-Internet
aufscheinen, gehören sofort gelöscht !!!-
MAPESoft schrieb vor 561 Tag(en) 1 Stunde(n) 36 Minute(n)
Enkerl
Es ist etwas eigenartig, dass hier Fotos reingestellt werden
können wo der Betroffene noch kein Entscheidungsrecht hat. Laut ©
sieht es wie folgt aus:
Fotos, Graphiken, Texte, Noten
2.1. Wenn man Fotos, Grafiken oder Texte in einer Website entdeckt,
darf man sie dann auf die eigene Website übernehmen? Oder sie in
der Vereinszeitung abdrucken?
Fotos auf keinen Fall. Fotos genießen auch dann
Urheberrechtsschutz, wenn sie nur ganz primitiv sind. Bei Grafiken
und Texten kommt es darauf an, ob sie Werkcharakter im Sinne des
Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen, d.h. eine sogenannte
eigentümliche geistige Schöpfung darstellen. Das ist eine relativ
schwere Abgrenzung, die mit großer Unsicherheit behaftet ist,
weshalb man auch davon die Finger lassen sollte. Was man schon
darf, ist auszugsweises Zitieren (wenn man die Quelle angibt) oder
auf die fremde Information Linken; der Link sollte allerdings nicht
in einem Frame der eigenen Seite dargestellt werden und sollte
insgesamt so ausgeführt werden, dass für den User klar erkennbar
ist, dass er damit auf eine andere Website wechselt. Ansonsten
sollte man fremde Inhalte (vor allem Fotos) nur mit Zustimmung des
Urhebers (=Ersteller) übernehmen, wobei man sich versichern sollte,
dass der Übergeber wirklich der Ersteller ist. Es nützt im
Streitfall wenig, wenn sich herausstellt, dass derjenige, der die
Bilder überlassen hat, selbst nicht deren Urheber ist. Man haftet
vielmehr selbst trotzdem für die Urheberrechtsverletzung und kann
sich nur beim Übergeber regressieren, wenn man von diesem
irregeführt worden ist.
2.2. Darf man fremde Personen ohne Rücksprache fotographieren und
die Bilder veröffentlichen?
Diese Frage betrifft das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Dabei
handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im
Urheberrechtsgesetz geregelt ist.
Nach § 78 UrhG dürfen Bildnisse von Personen nicht veröffentlicht
werden, wenn dadurch "berechtigte Interessen des Abgebildeten
verletzt werden". Zu diesem Begriff gibt es eine Vielzahl von
Einzelentscheidungen. Das Gesetz legt den Begriff nicht näher fest,
weil es bewusst einen weiten Spielraum offen lassen wollte, um den
Verhältnissen des Einzelfalles gerecht werden zu können.
Insbesondere soll damit jedermann gegen Missbrauch seiner Abbildung
in der Öffentlichkeit geschützt werden, insbesondere in Form von
Bloßstellung, Entwürdigung, Herabsetzung. Personenfotos dürfen vor
allem nicht in einen negativen Zusammenhang gebracht werden; dabei
kann es auch auf den Text im Zusammenhang mit dem Bild ankommen.
Der Begriff "negativer Zusammenhang" ist aber weit auszulegen; es
genügt schon die Möglichkeit der Missdeutung, dass das berechtigte
Interesse des Abgebildeten verletzt wird, und die Veröffentlichung
wird damit unzulässig. Andererseits kommt es nicht auf das
subjektive Empfinden des Abgebildeten an, sondern es ist ein
objektiver Maßstab anzulegen. Ist nach objektiven Kriterien kein
berechtigtes Interesse an einem Unterbleiben der Veröffentlichung
erkennbar, besteht kein Unterlassungsanspruch.
Die Abgrenzung ist sehr schwammig und damit auch sehr gefährlich,
weil man nicht immer voraussagen kann, wie ein Prozess ausgehen
würde. Als grobe Richtschnur hilft es vielleicht, wenn man sich
fragt, ob es irgendeinen objektiven Grund geben könnte, warum eine
Person gegen die Veröffentlichung in der konkreten Form sein
könnte.
Hier einige Beispiele, wobei zu berücksichtigen ist, dass nach § 78
UrhG das Fotographieren an sich nicht verboten ist, sondern nur die
Veröffentlichung ohne Zustimmung des Abgebildeten. Wenn daher in
der Folge vom "Fotographieren" die Rede ist, ist gleichzeitig immer
die Veröffentlichung des Fotos gemeint:
Beispiel 1:
Unbedenklich ist es, wenn bei der Aufnahme öffentlicher Gebäude
oder Landschaften Personen so mit abgebildet werden, dass ihre
Gesichter erkennbar sind.
Beispiel 2:
Unzulässig ist es, wenn Personen in Privathäusern oder -gärten
dargestellt werden. Der Schutz der Privatsphäre ist auf jeden Fall
ein berechtigtes Interesse. Je privater und intimer die Umgebung
wird, desto eher liegt ein berechtigtes Interesse am Unterbleiben
der Veröffentlichung vor.
Beispiel 3:
Personenfotos auf öffentlichen Veranstaltungen sind im Normalfall
zulässig, so ist etwa ein normaler Ball unbedenklich; hingegen kann
eine Wahlveranstaltung unter Umständen einen zufälligen Passanten
in einen ungewünschten Zusammenhang bringen. Selbst Fotos einer
Demonstration können berechtigte Interessen verletzen, wenn etwa
ein gemäßigter Demonstrant zufällig vor einem radikalen Transparent
dargestellt wird. Grundsätzlich sind aber derartige Fotos im
öffentlichen Raum zulässig. Grundsätzlich kann sich niemand darauf
berufen, dass berechtigte Interessen verletzt würden, wenn er etwas
öffentlich tut. Beispielsweise kann sich auch ein Ehemann nicht
beschweren, wenn er mit seiner Freundin in der Öffentlichkeit
fotographiert wird.
Beispiel 4:
Bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen (Parties,
Kindergarten- oder Schulfeste, Betriebsfeiern) ist eine
Veröffentlichung von Personenfotos problematisch und sollte nicht
ohne Zustimmung erfolgen. Die Zustimmung kann aber angenommen
werden, wenn die Veröffentlichung vorher angekündigt wird oder wenn
offenkundig ist, dass zum Zwecke der Veröffentlichung fotographiert
wird (z.B. Pressefotograph).
Beispiel 5:
Der Veranstalter als Hausherr kann das Fotographieren einschränken.
Das gilt insbesondere für geschlossene oder private
Veranstaltungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird man darauf
abstellen müssen, ob das Fotographieren üblich ist oder ob bereits
beim Eintritt auf ein Verbot hingewiesen wird (z.B. Kirchen).
Beispiel 6:
Der Schutz der Privatsphäre gilt auch für Personen, die im
öffentlichen Leben stehen (Politiker, Künstler, Sportler,
Funktionäre). Sogenannte "Paparazzi"-Fotos können daher berechtigte
Interessen verletzen. Das ist umso mehr anzunehmen, je persönlicher
und intimer der Kreis ist, in den sie eindringen und je geringer
der Zusammenhang zur öffentlichen Tätigkeit und je geringer das
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
Beispiel 7:
Nicht nur der Abgebildete selbst hat einen Unterlassungsanspruch;
im Falle seines Todes steht dieser auch seinen nahen Angehörigen
zu.
Dazu § 77 Abs. 2 UrhG: Nahe Angehörige im Sinne des Absatzes 1 sind
die Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie der überlebende
Ehegatte. Die mit dem Verfasser im ersten Grade Verwandten und der
überlebende Ehegatte genießen diesen Schutz zeit ihres Lebens,
andere Angehörige nur, wenn seit dem Ablauf des Todesjahres des
Verfassers zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.
§§§§§
Als weitere Rechtsgrundlage für den Bildnisschutz kommt auch das
Datenschutzgesetz (DSG) in Frage, soferne man ein Personenfoto zu
den sensiblen Daten rechnet.
Ich weiß, jetzt kommen gleich wieder die "Bösen" über mich aber das
ist RECHTSACHE!
Hätte genug Fotos aber nachdem mein Enkerl nicht entscheiden kann,
unterlasse ich die Einsendung selbiger.












Nachbar schrieb vor 1271 Tag(en) 22 Stunde(n) 56 Minute(n)
Enkerl-Fotowettbewerb
Hmmm – jetzt tu ich mich ein wengerl schwer, denn ich möchte niemanden die Freude nehmen seine Enkelkinder zu zeigen – würde es selber gerne tun – aber leider…
Ich bin selber stolze Oma von 4 Enkelkindern (im alter von 2 bis 15 Jahren) daher auch meine Frage: "Haben die Eltern eurer Enkelkinder keinerlei bedenken wenn ihr die Bilder im www veröffentlicht?“ Mir wurde es mit dem Hinweis untersagt, dass es einfach zu gefährlich wäre Kinderbilder zu veröffentlichen - denn es gäbe zu viele Spinner die diese Bilder für andere Zwecke missbrauchen würden/könnten.