Wie ein Paddel ohne Boot

Ein kleines Mädchen

Der Seniorkom Enkerl-Fotowettbewerb

Wie ein Paddel ohne Boot,
Wie die Butter ohne Brot,
Wie der Gummi ohne Bär,
Wie Italien ohne Meer,
Wie der I-Punkt ohne Strich,
das bin ich - ohne DICH.

Mit diesem Gedicht beglückte eine 10-jährige ihren geliebten Opapa zum 70. Geburtstag. So sind sie halt, unsere Herzbinkerl, unsere Enkerl. Und so erfrischend echt und natürlich möchten wir sie gerne sehen, die Enkel unserer UserInnen.

Sie haben es schon geahnt: Wir suchen das herzigste Enkerl-Foto.

Einsendungen an redaktion@seniorkom.at

Weiterempfehlen Drucken Quelle: sk red

23 Kommentar(e)

Nachbar schrieb vor 1271 Tag(en) 22 Stunde(n) 56 Minute(n)

Enkerl-Fotowettbewerb

Hmmm – jetzt tu ich mich ein wengerl schwer, denn ich möchte niemanden die Freude nehmen seine Enkelkinder zu zeigen – würde es selber gerne tun – aber leider…

Ich bin selber stolze Oma von 4 Enkelkindern (im alter von 2 bis 15 Jahren) daher auch meine Frage: "Haben die Eltern eurer Enkelkinder keinerlei bedenken wenn ihr die Bilder im www veröffentlicht?“ Mir wurde es mit dem Hinweis untersagt, dass es einfach zu gefährlich wäre Kinderbilder zu veröffentlichen - denn es gäbe zu viele Spinner die diese Bilder für andere Zwecke missbrauchen würden/könnten.

Mo47 schrieb vor 1271 Tag(en) 22 Stunde(n) 22 Minute(n)

Nachbar

Ja, das ist zu bedenken bei Kinderfotos und auch anderen Fotos von Personen!

EUKOLIE schrieb vor 1271 Tag(en) 17 Stunde(n) 33 Minute(n)

Kinderphotos im öffentlichen Netz

Natürlich sollten die stolzen Omas und Opas daran denken, dass die Bilder ihrer Enkelkinder von jedermann - auch abartigen - im Netz gesehen und mißbräuchlich verwendet werden können. Primär liegt aber, meines Erachtens, die Hauptverantwortung bei der Redaktion, die so einen "Enkel-Fotowettbewerb" überhaupt ausgeschrieben hat.

Ich persönlich würde niemals Bilder, wo meine Kinder, Freunde oder Bekannte drauf sind, ins öffentliche Netz stellen. Und schon gar nicht, ohne deren Wissen. Halbwegs sicher sind solche Bilder nur in den Alben der gesicherten Profile in diversen Foren. Wobei aber auch da nicht einmal auszuschließen ist, dass nicht diverse Spinner in solchen Foren registriert sind und somit Zugang zu den einzelnen Profilen und deren Photos haben.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, wie es so schön heißt...

despina schrieb vor 1271 Tag(en) 17 Stunde(n) 8 Minute(n)

Enkelkinder....

hab ich selbst keine, müsst sie mir von meinem Mann ausborgen, aber auch ich würde nie, niemals Kinderfotos von meinen Lieben ins Netz stellen. Sogar in Zeitungen werden die Kindergesichter unkenntlich gemacht, nur, damit nicht irgendein Abartiger etwas damit anfangen könnte. Nein, ich glaub, dieser Wettbewerb ist in die Hose gegangen....

lionsun schrieb vor 1271 Tag(en) 15 Stunde(n) 35 Minute(n)

Niemals

Ich habe in meinem Tagebuch schon oft kleine Begebenheiten aus dem Leben mit meinen Enkelkindern erzählt, aber NIEMALS würde ich ein Foto von ihnen hereinstellen.
Immer wieder bin ich verwundert, wie sorglos manche UserInnen in dieser Beziehung sind, wenn ich Familien- und Urlaubsfotos mit Kleinkindern in diversen Fotoalben sehe ...

Hexenkessel schrieb vor 1271 Tag(en) 14 Stunde(n) 48 Minute(n)

enkerlfotos

ich denke, jede oma/jeder opa hat hunderte (abhängig vom alter des nachsprosses) davon ~ doch habe ich dazu ebenfalls bedenken.
war sicher gut gemeint, aber nicht bis ins letzte detail überlegt!

redaktion schrieb vor 1271 Tag(en) 3 Stunde(n) 7 Minute(n)

Stellungnahme

Liebe Community,
wir bitten Euch nicht gar so schreckhaft auf unseren Foto-Wettbewerb zu reagieren.

Viele Print- und Internetmedien machen Wettbewerbe, bei denen Fotos von Menschen gefragt sind.
Internetportale wie flickrs, picasa, fotocommunity etc. sind nur dazu da, dass User Fotos dort veröffentlichen können.
Auch Seniorkom.at bietet dazu die Möglichkeit.

Wer keine Enkerlfotos veröffentlichen will, kann ja noch bei unserem Sommerfotowettbewerb mitmachen.
lg
Seniorkom Redaktion

zauberelfe schrieb vor 1271 Tag(en) 1 Stunde(n) 19 Minute(n)

Abartige

...werden sich wohl kaum in ein Seniorenprofil einschleichen!Die suchen sich schon andere Seiten dafür aus ! Da dürfte man überhaupt keine Fotos von irgendentwas ob Tier ob Mensch einstellen. Passieren kann immer was, aber ob gerade das Foto von "Krethi" und "Plethi" zweckentfremdet wird, zweifle ich an. Die hier abgegebenen Kommentare, wirken doch etwas panikartik.

gretemargie schrieb vor 1271 Tag(en) 50 Minute(n)

Enkelkinder

Ich habe mir jetzt erst die Kommentare zum Wettbewerb mit den Enkelkindern durchgelesen. Ehrlich gesagt, dass damit Unfug passieren wird, an das habe ich nicht gedacht. Ich vertraue der Redaktion und hoffe doch, das abartige Zeitgenossen keinen Missbrauch betreiben werden, aber nachdenklich stimmt mich das schon.

Duvernoy schrieb vor 1271 Tag(en) 22 Minute(n)

Enkerl-Fotowettbewerb

..tja schon vergessen?! am 18.11.2007 habe ich so einen Ordner hier im SK entdeckt *willem.rahabari* hieß dieses ferkel.
doch auch die "sk red" kann ihre augen nicht überall haben!
bin auch eine oma, doch bei so einen wettbewerb mache ich bestimmt nicht mit!
ganz abgesehen davon, meine tochter würde es nicht wollen.

redaktion schrieb vor 1270 Tag(en) 22 Stunde(n) 20 Minute(n)

Fotos missbrauchen

Liebe duvernoy,
der von Dir Angesprochene hat Nacktfotos von Kindern bzw. jung aussehenden Damen veröffentlicht. Solche Fotos lassen wir hier beim Wettbewerb selbstverständlich NICHT zu.
LG SK Redaktion

gretemargie schrieb vor 1270 Tag(en) 21 Stunde(n) 56 Minute(n)

Enkerl Fotowettbewerb

Ich möchte mich ganz herzlich für die Kommentare zu diesem Fotowettbewerb bedanken, sie haben zum Nachdenken angeregt. Nicht immer schlummert Gutes in den Mitmenschen.

gabi1 schrieb vor 1270 Tag(en) 5 Stunde(n) 28 Minute(n)

ich finde es einfach traurig,

dass man heutzutage angst haben muss, wenn man seine kinderbilder zeigt.

ich habe keine enkerl (leider!) und wäre gar nicht auf die idee gekommen, dass so ein wettbewerb auch missbraucht werden kann.

gretemargie schrieb vor 1270 Tag(en) 5 Stunde(n) 4 Minute(n)

Kinderbilder

Ich habe auch alle Kinderbilder, ich war sehr stolz darauf, aus meinem Fotoalbum gelöscht. Ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen, dass Mißbrauch betrieben werden wird oder kann.

Mo47 schrieb vor 1265 Tag(en) 22 Stunde(n) 1 Minute(n)

Foto Nr. 29 ...

... ganz entzückend, aber ich hätte es sicher nicht eingestellt ...

miri3 schrieb vor 1260 Tag(en) 18 Stunde(n) 24 Minute(n)

Kinderfotos

Kinderfotos haben im öffentlichen Internet nichts zu suchen!
miri3

Annemie schrieb vor 1255 Tag(en) 18 Stunde(n) 24 Minute(n)

kritik

ich bin stolz auf meine Enkerl und sie sind doch angekeidet

Nachbar schrieb vor 1254 Tag(en) 20 Stunde(n) 9 Minute(n)

kritik

Annemie, ich kann dich sehr gut verstehen - wir alle sind sehr Stolz auf unsere Enkelkinder aber trotzdem solltest du ein wenig vorsichtig sein.
Was sagen eigentlich Deine Kinder zur Veröffentlichung im www.!?
Also meine Kinder haben es mir strikt verboten und das respektiere ich auch.

Annemie schrieb vor 1246 Tag(en) 16 Stunde(n) 32 Minute(n)

kein Verbot

Ich hab kein Verbot,aber wir sehen auch nicht hinter allen und jeden was schlechtes.Und meine Enkelkinder sehen sich ja auch selbst da sie alleeinen Pc haben ,und mit mir täglich am pc plaudern oder mit webcam .ich würde es anderst sehen wenn es Bilder wären wo sie wenig angekleidet sind oder im Bikini die würde ich auch nicht reinstellen

hexe2000 schrieb vor 1244 Tag(en) 5 Stunde(n) 50 Minute(n)

ich würds nicht........

jeder, der sich ein *bisserl* mit fotobearbeitung auskennt, wird wissen WAS man mit fotos alles machen kann .

auch wenn die kinder angezogen sind - man braucht nur den kopf............

und ich denk dass es niemanden freuen würd, wenn das gesicht eines enkerls auf einmal auf einer kinder-pornoseite (wenn auch mit anderem körper usw......) auftaucht.

das hat nichts mit übervorsicht zu tun!!!!! wenn ich dran denk, dass meine enkelkinder als selbstbefriedigungsvorlage dienen könnten wird mir speiübel........

auch meine kinder würden es stirkte VERBIETEN das ihre kinder im internet auftauchen.

H..........

roko schrieb vor 1238 Tag(en) 12 Stunde(n) 1 Minute(n)

Enkerl-Fotowettbewerb

Fotos von Enkelkindern gehören ins Privatalbum , auch wenn die kleinen noch so suess und wir noch so stolz auf sie sind!

SalzburgerEngerl schrieb vor 1227 Tag(en) 14 Stunde(n) 27 Minute(n)

Kinderfotos ......

Zum Wettbewerb mit Kinder-Enkel-Fotos würde ich ------auch
laut Verbot meines Sohnes, ----wegen der Kinder-Pornographie u,a,.- meine Enkelkinder niemals ins Internet stellen, so lieb sie auch sind, das ist viel zu gefährlich.....
Pädophile werden sich aber freuen, wenn sie Kinderfotos finden ,-- dann hat die Polizei wieder viel zu tun !!!-
Ich hoffe nur, dass es stolze Opas und Omas gibt- die so vernünftig sind, die Fotos ihrer Enkelkinder im Internet oder SK.- nicht freizugeben !-
Das Kommentar von SK- zum Wettbewerb mit Kinderfotos finde ich nicht klug- sondern unvernünftig. Es wäre besser, diesen Wettbewerb ganz einzustellen !-Die Kinderbilder , die schon im Sk.-Internet aufscheinen, gehören sofort gelöscht !!!-

MAPESoft schrieb vor 561 Tag(en) 1 Stunde(n) 36 Minute(n)

Enkerl

Es ist etwas eigenartig, dass hier Fotos reingestellt werden können wo der Betroffene noch kein Entscheidungsrecht hat. Laut © sieht es wie folgt aus:

Fotos, Graphiken, Texte, Noten
2.1. Wenn man Fotos, Grafiken oder Texte in einer Website entdeckt, darf man sie dann auf die eigene Website übernehmen? Oder sie in der Vereinszeitung abdrucken?
Fotos auf keinen Fall. Fotos genießen auch dann Urheberrechtsschutz, wenn sie nur ganz primitiv sind. Bei Grafiken und Texten kommt es darauf an, ob sie Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen, d.h. eine sogenannte eigentümliche geistige Schöpfung darstellen. Das ist eine relativ schwere Abgrenzung, die mit großer Unsicherheit behaftet ist, weshalb man auch davon die Finger lassen sollte. Was man schon darf, ist auszugsweises Zitieren (wenn man die Quelle angibt) oder auf die fremde Information Linken; der Link sollte allerdings nicht in einem Frame der eigenen Seite dargestellt werden und sollte insgesamt so ausgeführt werden, dass für den User klar erkennbar ist, dass er damit auf eine andere Website wechselt. Ansonsten sollte man fremde Inhalte (vor allem Fotos) nur mit Zustimmung des Urhebers (=Ersteller) übernehmen, wobei man sich versichern sollte, dass der Übergeber wirklich der Ersteller ist. Es nützt im Streitfall wenig, wenn sich herausstellt, dass derjenige, der die Bilder überlassen hat, selbst nicht deren Urheber ist. Man haftet vielmehr selbst trotzdem für die Urheberrechtsverletzung und kann sich nur beim Übergeber regressieren, wenn man von diesem irregeführt worden ist.



2.2. Darf man fremde Personen ohne Rücksprache fotographieren und die Bilder veröffentlichen?
Diese Frage betrifft das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Dabei handelt es sich um ein Persönlichkeitsrecht, das systemwidrig im Urheberrechtsgesetz geregelt ist.

Nach § 78 UrhG dürfen Bildnisse von Personen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch "berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden". Zu diesem Begriff gibt es eine Vielzahl von Einzelentscheidungen. Das Gesetz legt den Begriff nicht näher fest, weil es bewusst einen weiten Spielraum offen lassen wollte, um den Verhältnissen des Einzelfalles gerecht werden zu können. Insbesondere soll damit jedermann gegen Missbrauch seiner Abbildung in der Öffentlichkeit geschützt werden, insbesondere in Form von Bloßstellung, Entwürdigung, Herabsetzung. Personenfotos dürfen vor allem nicht in einen negativen Zusammenhang gebracht werden; dabei kann es auch auf den Text im Zusammenhang mit dem Bild ankommen. Der Begriff "negativer Zusammenhang" ist aber weit auszulegen; es genügt schon die Möglichkeit der Missdeutung, dass das berechtigte Interesse des Abgebildeten verletzt wird, und die Veröffentlichung wird damit unzulässig. Andererseits kommt es nicht auf das subjektive Empfinden des Abgebildeten an, sondern es ist ein objektiver Maßstab anzulegen. Ist nach objektiven Kriterien kein berechtigtes Interesse an einem Unterbleiben der Veröffentlichung erkennbar, besteht kein Unterlassungsanspruch.

Die Abgrenzung ist sehr schwammig und damit auch sehr gefährlich, weil man nicht immer voraussagen kann, wie ein Prozess ausgehen würde. Als grobe Richtschnur hilft es vielleicht, wenn man sich fragt, ob es irgendeinen objektiven Grund geben könnte, warum eine Person gegen die Veröffentlichung in der konkreten Form sein könnte.

Hier einige Beispiele, wobei zu berücksichtigen ist, dass nach § 78 UrhG das Fotographieren an sich nicht verboten ist, sondern nur die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Abgebildeten. Wenn daher in der Folge vom "Fotographieren" die Rede ist, ist gleichzeitig immer die Veröffentlichung des Fotos gemeint:

Beispiel 1:
Unbedenklich ist es, wenn bei der Aufnahme öffentlicher Gebäude oder Landschaften Personen so mit abgebildet werden, dass ihre Gesichter erkennbar sind.

Beispiel 2:
Unzulässig ist es, wenn Personen in Privathäusern oder -gärten dargestellt werden. Der Schutz der Privatsphäre ist auf jeden Fall ein berechtigtes Interesse. Je privater und intimer die Umgebung wird, desto eher liegt ein berechtigtes Interesse am Unterbleiben der Veröffentlichung vor.

Beispiel 3:
Personenfotos auf öffentlichen Veranstaltungen sind im Normalfall zulässig, so ist etwa ein normaler Ball unbedenklich; hingegen kann eine Wahlveranstaltung unter Umständen einen zufälligen Passanten in einen ungewünschten Zusammenhang bringen. Selbst Fotos einer Demonstration können berechtigte Interessen verletzen, wenn etwa ein gemäßigter Demonstrant zufällig vor einem radikalen Transparent dargestellt wird. Grundsätzlich sind aber derartige Fotos im öffentlichen Raum zulässig. Grundsätzlich kann sich niemand darauf berufen, dass berechtigte Interessen verletzt würden, wenn er etwas öffentlich tut. Beispielsweise kann sich auch ein Ehemann nicht beschweren, wenn er mit seiner Freundin in der Öffentlichkeit fotographiert wird.

Beispiel 4:
Bei privaten oder geschlossenen Veranstaltungen (Parties, Kindergarten- oder Schulfeste, Betriebsfeiern) ist eine Veröffentlichung von Personenfotos problematisch und sollte nicht ohne Zustimmung erfolgen. Die Zustimmung kann aber angenommen werden, wenn die Veröffentlichung vorher angekündigt wird oder wenn offenkundig ist, dass zum Zwecke der Veröffentlichung fotographiert wird (z.B. Pressefotograph).

Beispiel 5:
Der Veranstalter als Hausherr kann das Fotographieren einschränken. Das gilt insbesondere für geschlossene oder private Veranstaltungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen wird man darauf abstellen müssen, ob das Fotographieren üblich ist oder ob bereits beim Eintritt auf ein Verbot hingewiesen wird (z.B. Kirchen).

Beispiel 6:
Der Schutz der Privatsphäre gilt auch für Personen, die im öffentlichen Leben stehen (Politiker, Künstler, Sportler, Funktionäre). Sogenannte "Paparazzi"-Fotos können daher berechtigte Interessen verletzen. Das ist umso mehr anzunehmen, je persönlicher und intimer der Kreis ist, in den sie eindringen und je geringer der Zusammenhang zur öffentlichen Tätigkeit und je geringer das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Beispiel 7:
Nicht nur der Abgebildete selbst hat einen Unterlassungsanspruch; im Falle seines Todes steht dieser auch seinen nahen Angehörigen zu.
Dazu § 77 Abs. 2 UrhG: Nahe Angehörige im Sinne des Absatzes 1 sind die Verwandten in auf- und absteigender Linie sowie der überlebende Ehegatte. Die mit dem Verfasser im ersten Grade Verwandten und der überlebende Ehegatte genießen diesen Schutz zeit ihres Lebens, andere Angehörige nur, wenn seit dem Ablauf des Todesjahres des Verfassers zehn Jahre noch nicht verstrichen sind.

§§§§§
Als weitere Rechtsgrundlage für den Bildnisschutz kommt auch das Datenschutzgesetz (DSG) in Frage, soferne man ein Personenfoto zu den sensiblen Daten rechnet.

Ich weiß, jetzt kommen gleich wieder die "Bösen" über mich aber das ist RECHTSACHE!

Hätte genug Fotos aber nachdem mein Enkerl nicht entscheiden kann, unterlasse ich die Einsendung selbiger.

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